Vogelgrippe: Sperrgebiet wird am Sonntag zum Beobachtungsgebiet
Vor drei Wochen war um den Fundort einer verendeten Ente im Landkreis Bamberg ein Sperrgebiet mit einem Radius von 3 km eingerichtet worden, weil bei dem Tier eine schwache Konzentration des Vogelgrippevirus H5N1 festgestellt worden war. Zwar liegt den Veterinären im Landratsamt Bamberg immer noch kein Ergebnis aus dem Friedrich-Löffler-Institut vor, ob es sich dabei um die gefährliche Asia-Variante handelte. Gleichwohl wird das Sperrgebiet am Sonntag, 2. April 2006 nun durch Zeitablauf zum Beobachtungsgebiet, da in der Zwischenzeit keine neuen Verdachtsfälle aufgetreten sind.
Ab diesem Zeitpunkt gelten dann für weitere 9 Tage, also bis einschließlich 10. April die Schutzbestimmungen für das Beobachtungsgebiet. Konsequenzen hat dies für Hunde- und Katzenhalter keine: Es ist nach wie vor darauf zu achten, dass die Tiere nicht frei herumlaufen. Das bedeutet nicht, dass Hunde und Katzen gar nicht mehr ins Freie dürfen. Unter Aufsicht des Tierhalters dürfen sie das sehr wohl, solange der Halter gewährleisten kann, dass sein Haustier keinen Kontakt zu einem toten Vogel aufnehmen kann.
Für Geflügelhalter ergeben sich gewisse Erleichterungen. Nun dürfen Geflügel, in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten sowie Bruteier mit Genehmigung der zuständigen Behörde innerhalb des Beobachtungsgebietes verbracht werden.
Seit dem 10. März wurden rund 70 tot aufgefundene Vögel und Fleischfresser aus dem Landkreis, insbesondere aus dem Sperr- und Beobachtungsgebiet, zur Untersuchung gebracht. Erfreulicherweise waren alle Ergebnisse negativ. Neben 21 Wasservögeln wurden u. a. 16 Greifvögel, 5 Singvögel, 4 Katzen, 1 Fuchs und 11 Haushühner untersucht. Einzelne tot aufgefundene Sing- oder Greifvögel können mit Schutzhandschuhen verpackt und über die Restmülltonne entsorgt oder in den gemeindlichen Bauhöfen abgegeben werden. Umfangreiche Information zur aktuellen Vogelgrippe-Situation in ganz Bayern können auch auf der Internetseite des Bayerischen Gesundheitsministeriums www.stmugv.bayern.de eingesehen werden.
Ab diesem Zeitpunkt gelten dann für weitere 9 Tage, also bis einschließlich 10. April die Schutzbestimmungen für das Beobachtungsgebiet. Konsequenzen hat dies für Hunde- und Katzenhalter keine: Es ist nach wie vor darauf zu achten, dass die Tiere nicht frei herumlaufen. Das bedeutet nicht, dass Hunde und Katzen gar nicht mehr ins Freie dürfen. Unter Aufsicht des Tierhalters dürfen sie das sehr wohl, solange der Halter gewährleisten kann, dass sein Haustier keinen Kontakt zu einem toten Vogel aufnehmen kann.
Für Geflügelhalter ergeben sich gewisse Erleichterungen. Nun dürfen Geflügel, in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten sowie Bruteier mit Genehmigung der zuständigen Behörde innerhalb des Beobachtungsgebietes verbracht werden.
Seit dem 10. März wurden rund 70 tot aufgefundene Vögel und Fleischfresser aus dem Landkreis, insbesondere aus dem Sperr- und Beobachtungsgebiet, zur Untersuchung gebracht. Erfreulicherweise waren alle Ergebnisse negativ. Neben 21 Wasservögeln wurden u. a. 16 Greifvögel, 5 Singvögel, 4 Katzen, 1 Fuchs und 11 Haushühner untersucht. Einzelne tot aufgefundene Sing- oder Greifvögel können mit Schutzhandschuhen verpackt und über die Restmülltonne entsorgt oder in den gemeindlichen Bauhöfen abgegeben werden. Umfangreiche Information zur aktuellen Vogelgrippe-Situation in ganz Bayern können auch auf der Internetseite des Bayerischen Gesundheitsministeriums www.stmugv.bayern.de eingesehen werden.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg