Vorbereitungen zur Europawahl laufen
Bei den Gemeinden und im Landratsamt laufen bereits seit Monaten die Vorbereitungen zur nächsten Europawahl. Sie findet am Sonntag, 13. Juni 2004, statt und dauert von 08.00 bis 18.00 Uhr. Dabei können auch im Landkreis Bamberg rund 1.000 ausländische Unionsbürger an der Wahl teilnehmen. In einer Bekanntmachung hat der Kreiswahlleiter am Landratsamt, Oberregierungsrat Anton Fleischmann, offiziell auf deren Wahlrecht hingewiesen.
Danach sind ebenso wie bei der letzten Europawahl wiederum unter bestimmten Voraussetzungen ausländische Unionsbürger wahlberechtigt. Dies sind alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsländer der Europäischen Gemeinschaft, die in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung haben oder die sich sonst hier gewöhnlich aufhalten. Sie können also selbst entscheiden, ob sie in ihrem Heimatstaat oder in Deutschland die hier nominierten Kandidaten wählen.
Zu den derzeit 15 EG-Mitgliedsstaaten gehören neben Deutschland ab 01. Mai 2004 zudem Staatsangehörige der zehn neuen "Beitrittsstaaten" Estland, Lettland, Litauen, Polen,
Ungarn, Tschechische Republik, Slowakei, Slowenien, Malta und Zypern.
Die aktive Wahlteilnahme der Unionsbürger setzt vor allem voraus, dass sie am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in der BRD leben oder in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaft eine Wohnung haben oder sich mindestens seit dieser Zeit dort gewöhnlich aufhalten,
- weder in der BRD noch in dem EG-Mitgliedsstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
- in ein Wählerverzeichnis in der BRD eingetragen sind.
Diese Eintragung erfolgt von Amts wegen, wenn der betreffende Unionsbürger bereits zur Europawahl 1999 in das Wählerverzeichnis einer deutschen Gemeindebehörde eingetragen war. Trifft dies nicht zu, muss die erstmalige Eintragung auf besonderem Vordruck bei der jeweiligen Wohnsitzgemeinde beantragt werden. Einem Antrag, der erst nach dem 23. Mai 2004 bei der zuständigen Gemeindebehörde eingeht, kann allerdings nicht mehr entsprochen werden.
Entsprechende Antragsvordrucke sowie informierende Merkblätter sind bei den Gemeinden bzw. Verwaltungsgemeinschaften erhältlich, sofern sie nicht den betreffenden ausländischen Unionsbürgern ohnehin direkt zugestellt wurden.
Für die passive Teilnahme ausländischer Unionsbürger als Wahlbewerber auf einem Wahlvorschlag ist ebenfalls Voraussetzung, dass sie am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens einem Jahr die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen,
- weder in Deutschland noch in dem EG-Mitgliedsstaat, dem sie angehören, von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.
Zusammen mit dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis oder bei der Einreichung der Wahlvorschläge ist eine Versicherung an Eides statt abzugeben über das Vorliegen der genannten Voraussetzungen für die aktive bzw. passive Wahlteilnahme.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg