Wahlausschuss entschied über Wahlvorschläge
Absolut reibungslos verlief am Dienstag im Landratsamt die erste Sitzung des Wahlausschusses. Dabei wurden alle dreizehn zu den Landkreiswahlen am 2. März eingereichten Wahlvorschläge ausnahmslos zugelassen. Acht davon entfallen auf die Kreistagswahl und fünf Vorschläge auf die Wahl des Landrats, dessen sechsjährige Amtszeit ebenso wie bei den Gemeinde-, Stadt- und Kreisräten am 1. Mai 2008 neu beginnt.
Der Wahlleiter für die Landkreiswahlen, Regierungsdirektor Werner Mihatsch, unterrichtete den von ihm einberufenen Wahlausschuss zunächst von seinen Aufgaben, die sich im Wesentlichen auf die Zulassung der Wahlvorschläge sowie die spätere Feststellung der endgültigen Wahlergebnisse konzentrieren. Einheitlich in ganz Bayern setzen sich solche Wahlausschüsse bei Kommunalwahlen aus dem Wahlleiter als Vorsitzenden und generell vier Beisitzern zusammen. Diese werden primär nach dem Ergebnis der letzten Kommunalwahlen ausgewählt. Dies bedeutet, dass im Wahlausschuss für die Landkreiswahlen lediglich Vertreter der vier stimmenstärksten Gruppierungen CSU, SPD, BBL und ÜWG berücksichtigt werden konnten.
Hinsichtlich der eingereichten Vorschläge zur Wahl der 60 Kreisräte gab es erwartungsgemäß keine Überraschungen, weil alle nunmehr angetretenen Parteien und Wählergruppen schon 2002 gleichfalls vertreten waren. Sie zählen demnach als so genannte „alte Wahlvorschlagsträger“ und benötigten – im Gegensatz zu neuen Gruppierungen in den kreisangehörigen Gemeinden – auch keinerlei Unterstützungslisten oder Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten.
390 Kandidaten für 60 Mandate
Zudem wurden nach Aussage von Landkreiswahlleiter Mihatsch alle Wahlvorschläge fristgerecht eingereicht und von seinem Team in der Kommunalaufsicht zwischenzeitlich intensiv vorgeprüft. Der Wahlausschuss beschloss deshalb die Zulassung aller acht gültigen Kreistags-Wahlvorschläge und gab ihnen die gesetzlich vorgeschriebenen Ordnungszahlen. Im Einzelnen wird der nach wie vor übergroße Stimmzettel daher wiederum folgende „Listen“ mit 390 Kandidaten für die 60 Kreistagsmandate aufzeigen:
Nr. 01 Christlich-Soziale Union in Bayern e. V. (CSU) mit 60 Bewerbern
Nr. 02 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), gleichfalls 60 Bewerber
Nr. 03 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Alternative Liste (GRÜNE/AL), 54 Bewerber
Nr. 04 Bürgerblock (BBL), 60 Bewerber
Nr. 05 Überparteiliche Wählergemeinschaft (ÜWG), 60 Bewerber
Nr. 06 DIE REPUBLIKANER (REP), 20 Bewerber
Nr. 07 Freie Demokratische Partei (FDP), 52 Bewerber
Nr. 08 Ökologisch-Demokratische Partei und Parteifreie (ödp/Parteifreie), 24 Bewerber
Listenverbindungen zulässig und zugelassen
Allerdings sind die Wahlvorschläge BBL-ÜWG-FDP-ödp/Parteifreie sowie die Wahlvorschläge SPD-GRÜNE/AL miteinander verbunden mit der Folge, dass sie bei der Verteilung der Kreistagssitze nur als ein Wahlvorschlag behandelt werden. Diese gesetzlich zulässigen und vom Wahlausschuss einstimmig akzeptierten Listenverbindungen werden auch aus dem Kreistags-Stimmzettel deutlich erkennbar sein.
Ein Landrat und fünf Kandidaten
Noch problemloser war die Arbeit des Wahlausschusses bei der Zulassung der Wahlvorschläge zur Wahl des Landrats gleichfalls am 2. März 2008. Im Gegensatz zu den Kommunalwahlen 1996 und 2002 lagen diesmal nicht drei, sondern gleich fünf Wahlvorschläge zur Landratswahl vor. So kandidieren – wie bereits berichtet –
- Landrat Dr. Günther Denzler für die CSU,
- Rechtsanwalt Franz-Josef Schick für die SPD,
- Wirtschaftsinformatikerin Gerlinde Fischer für GRÜNE/AL,
- Brauereibesitzer Hans Modschiedler für die ÜWG und
- Werbekaufmann Wilhelm Habermann für die FDP.
Auch diese fünf fristgemäß eingegangenen Wahlvorschläge waren gültig. Der Wahlausschuss konnte sie somit ohne Bedenken zulassen in der Gewissheit, dass seine nächste Sitzung erst mit der Feststellung der Wahlergebnisse nach dem 2. März 2008 erfolgen wird.
36 gemeindliche Wahlausschüsse tagten
Zudem entschieden gestern alle Wahlausschüsse in den 36 Gemeinden im Landkreis Bamberg ebenfalls über die zu den Gemeindewahlen eingereichten Wahlvorschläge. Wie der Wahlleiter der Landkreiswahlen werden die gemeindlichen Wahlleiter in der nächsten Zeit jeweils in den Mitteilungsblättern oder durch öffentlichen Anschlag alle zur Bürgermeister- und Gemeinderatswahl zugelassenen Wahlvorschläge konkret bekannt geben, so dass für die Wahlberechtigten genügend Zeit besteht, sich rechtzeitig zu informieren.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg