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04.02.2020

Wahlausschuss entschied über Wahlvorschläge

Absolut reibungslos verlief am Dienstag im Landratsamt die erste Sitzung des Wahlausschusses. Dabei wurden alle fünfzehn zu den Landkreiswahlen am 15. März eingereichten Wahlvorschläge ausnahmslos zugelassen. Neun davon entfallen auf die Kreistagswahl und sechs Vorschläge auf die Wahl des Landrats, dessen sechsjährige Amtszeit ebenso wie bei den Gemeinde-, Stadt- und Kreisräten am 1. Mai 2020 neu beginnt.

Die Wahlleiterin für die Landkreiswahlen, Regierungsdirektorin Birgit Ramming-Scholz, unterrichtete den von ihr einberufenen Wahlausschuss zunächst von seinen Aufgaben, die sich im Wesentlichen auf die Zulassung der Wahlvorschläge sowie die spätere Feststellung der endgültigen Wahlergebnisse konzentrieren. Einheitlich in ganz Bayern setzen sich solche Wahlausschüsse bei Kommunalwahlen aus dem Wahlleiter als Vorsitzenden und generell vier Beisitzern zusammen. Diese werden primär nach dem Ergebnis der letzten Kommunalwahlen ausgewählt. Dies bedeutet, dass im Wahlausschuss für die Landkreiswahlen lediglich Vertreter der vier stimmenstärksten Gruppierungen CSU, SPD, BBL und FREIE WÄHLER/ÜWG berücksichtigt werden konnten.

Zu den bereits 2014 angetretenen Wahlvorschlagsträgern haben nunmehr zwei weitere Parteien, AfD und LINKE/OL, Wahlvorschläge zur Wahl des Kreistages eingereicht. Auch diese benötigen im Gegensatz zu neuen Gruppierungen in den kreisangehörigen Gemeinden keinerlei Unterstützungslisten oder Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten, da diese sog. „privilegierte Wahlvorschlagsträger“ sind. Privilegiert deshalb, da diese bei der letzten Landtagswahl oder bei der letzten Europawahl mindestens fünf vom Hundert der im Land insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen oder bei der letzten Bundestagswahl mindestens fünf vom Hundert der im Land abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten haben.

429 Kandidaten für 60 Mandate

Zudem wurden nach Aussage von Landkreiswahlleiterin Ramming-Scholz alle Wahlvorschläge fristgerecht eingereicht und von ihrem Team in der Kommunalaufsicht zwischenzeitlich intensiv vorgeprüft. Der Wahlausschuss beschloss deshalb die Zulassung aller neun gültigen Kreistags-Wahlvorschläge und gab ihnen die gesetzlich vorgeschriebenen Ordnungszahlen. Im Einzelnen wird der nach wie vor übergroße Stimmzettel daher folgende „Listen“ mit 429 Kandidaten für die 60 Kreistagsmandate aufzeigen:

Nr. 01 Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU), 60 Bewerber
Nr. 02 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Alternative Liste (GRÜNE/AL), 60 Bewerber
Nr. 03 FREIE WÄHLER Bayern - Überparteiliche Wählergemeinschaft (FREIE WÄHLER/ÜWG), 60 Bewerber
Nr. 04 Alternative für Deutschland (AfD), 20 Bewerber
Nr. 05 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), 60 Bewerber
Nr. 06 Freie Demokratische Partei (FDP), 49 Bewerber
Nr. 07 Bürgerblock (BBL), 60 Bewerber
Nr. 08 Ökologisch-Demokratische Partei - Parteifreie (ÖDP/Parteifreie), 39 Bewerber
Nr. 09 DIE LINKE - Offene Liste (DIE LINKE/OL), 21 Bewerber

Ein Landrat und sechs Kandidaten

Noch problemloser war die Arbeit des Wahlausschusses bei der Zulassung der Wahlvorschläge zur Wahl des Landrats gleichfalls am 15. März 2020. Wie zur Kommunalwahl 2014 lagen wieder sechs Wahlvorschläge zur Landratswahl vor. So kandidieren - wie bereits berichtet -

  • Johann Kalb für die CSU,
  • Bernd Fricke für GRÜNE,
  • Bruno Kellner für FREIE WÄHLER/ÜWG,
  • Andreas Schwarz für die SPD,
  • Marco Strube für die FDP und
  • Tobias Sieling für ÖDP/Parteifreie.

Auch diese sechs fristgemäß eingegangenen Wahlvorschläge waren gültig. Der Wahlausschuss konnte sie somit ohne Bedenken zulassen.

36 gemeindliche Wahlausschüsse tagten

Zudem entschieden alle Wahlausschüsse in den 36 Gemeinden im Landkreis Bamberg ebenfalls über die zu den Gemeindewahlen eingereichten Wahlvorschläge. Wie die Wahlleiterin der Landkreiswahlen werden die gemeindlichen Wahlleiter in der nächsten Zeit jeweils in den Mitteilungsblättern oder durch öffentlichen Anschlag alle zur Bürgermeister- und Gemeinderatswahl zugelassenen Wahlvorschläge konkret bekannt geben, so dass für die Wahlberechtigten genügend Zeit besteht, sich rechtzeitig zu informieren.

Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg