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24.04.2020

Wertstoffhöfe: Erste Erfahrungen nach der Wiedereröffnung positiv

Mengenbegrenzungen müssen beachtet werden

Seit 21. April 2020 sind die Wertstoffhöfe im Landkreis nach knapp 5 Wochen wieder eröffnet worden. Neben den Aufsichtskräften der Einrichtungen waren an den ersten Tagen auch Mitarbeiter/-innen des Fachbereichs Abfallwirtschaft vor Ort, um sich ein Bild davon zu machen, wie der Anlieferbetrieb wieder angelaufen ist und ob Nachbesserungen erforderlich sind.

Grundsätzlich ist festzustellen, dass sich die deutlich verlängerten Öffnungszeiten als sehr positiv erweisen, weil dadurch bis jetzt Staus und längere Wartezeiten – bis auf wenige Ausnahmen – vermieden werden konnten. Aufgrund einer Einlassregelung befinden sich aktuell jeweils nur eine bestimmte Anzahl an Fahrzeugen bzw. Kunden auf den Plätzen. Dadurch können die erforderlichen Abstände gut eingehalten werden.

Damit der positive Verlauf auch weiterhin anhält, bittet der Fachbereich Abfallwirtschaft die grundsätzlichen Mengenbegrenzungen einzuhalten und – gerade in der Anfangszeit – auf die Anlieferungen von großen Mengen zu verzichten. Dies gilt für alle Abfallarten, insbesondere jedoch für Bauschutt, Metallschrott und Papier/Pappe.

Bei zu großen Mengen kann es sonst vorkommen, dass die bereitgestellten Container nicht ausreichen, obwohl mit den Entsorgern vereinbart wurde, dass auch kurzfristige Abholungen bzw. Containertausche ermöglicht werden. Bedingt durch die längeren Öffnungszeiten sind die Zeitfenster für Tauschvorgänge jedoch geringer. Daher sollten die Anlieferungen zunächst auf das Nötigste beschränkt werden. Andernfalls kann es im Einzelfall vorkommen, dass bei vollen Containern auch Kunden wieder abgewiesen und auf den nächsten Öffnungstag vertröstet werden müssen.

Bei der Anlieferung von Bauschutt ist unbedingt zu beachten, dass die Mengengrenze von 0,5 m³ eingehalten wird und das angelieferte Material frei von Boden und Störstoffen (Dämmwolle, Kunststoffe, Kabelreste, Holz, usw.) ist.

Die verlängerten Öffnungszeiten (zu finden unter www.landkreis-bamberg.de/abfallwirtschaft) gelten zunächst bis zum 2. Mai 2020.

Besondere Vorgaben berücksichtigen

An den ersten Öffnungstagen wurden die allgemeinen von der bayerischen Staatsregierung vorgegebenen Sicherheitsregeln (z. B. Sicherheitsabstand, Husten- bzw. Niesetikette, usw.) fast ausnahmslos eingehalten. Die Abfallwirtschaft erinnert dennoch daran, dass diese schon alleine aus Eigeninteresse der Anlieferer weiterhin zu berücksichtigen sind. Ferner wird das Tragen eines Mundschutzes („Community-Maske“) dringend empfohlen.

Bei Fragen zum Betrieb der Wertstoffhöfe steht die Abfallberatung des Landkreises Bamberg gerne zur Verfügung, Tel. 0951/85-706 oder 85-708.

Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg