Wildunfälle vermeiden
Die Jagdbehörde des Landratsamtes Bamberg warnt vor den im Frühjahr besonders hohen Gefahren durch Wildtiere. Peter Thum, der Leiter der Jagdbehörde, erklärt hierzu, dass im Jahr 2003 in Deutschland rd. 200.000 Wildunfälle gemeldet wurden, dabei kamen 30 Menschen ums Leben und 2.500 wurden zum Teil schwer verletzt. Deshalb fordert Thum alle Verkehrsteilnehmer besonders in der Dämmerung am Abend und in den frühen Morgenstunden zur besonderer Vorsicht auf. Gerade dann kommt es zu den meisten Unfällen, weil die Wildtiere besonders häufig die Landstraßen kreuzen. Es ist ratsam, in Feld- und Waldgebieten in diesen Stunden besonders aufmerksam und bremsbereit zu sein. Doch was tun, wenn Wild am Straßenrand auftaucht? Hier empfiehlt Thum, langsam zu fahren und zu versuchen, die Tiere durch Hupen zu verscheuchen. Keinesfalls sollten die Tiere mit Fernlicht geblendet werden. Fernlicht verwirrt die Tiere, sie verlieren die Orientierung und laufen oft dann instinktiv auf die Lichtquelle zu.
Interessant in diesem Zusammenhang für Autofahrer: Wie sieht es bei einem Wildunfall mit dem Versicherungsschutz aus? Beim Zusammenstoß mit einem Tier ist in der Teilkasko nur der Zusammenstoß mit " Haarwild" (z.B. Hirsch, Wildschwein) versichert, der Zusammenstoß mit einem großen Vogel dagegen nicht.
Beim Ausweichmanöver vor Wildtieren zahlt die Teilkaskoversicherung nur, wenn auch das "Nichtausweichen" und eine Kollision mit dem Tier zu einem ebenso großen Schaden geführt hätte. Dies ist in der Regel nur bei großen und kräftigen Tieren der Fall. Wer also einem kleinen Tier ausweicht und dabei sein Auto beschädigt, bekommt von der Versicherung oft keinen Ersatz. Deshalb gilt, auch wenn es grausam klingt: Bei Kleintieren nicht ausweichen, da durch das Ausweichen oft schlimmere Unfälle als durch den Zusammenstoß mit dem Tier verursacht werden.
Interessant in diesem Zusammenhang für Autofahrer: Wie sieht es bei einem Wildunfall mit dem Versicherungsschutz aus? Beim Zusammenstoß mit einem Tier ist in der Teilkasko nur der Zusammenstoß mit " Haarwild" (z.B. Hirsch, Wildschwein) versichert, der Zusammenstoß mit einem großen Vogel dagegen nicht.
Beim Ausweichmanöver vor Wildtieren zahlt die Teilkaskoversicherung nur, wenn auch das "Nichtausweichen" und eine Kollision mit dem Tier zu einem ebenso großen Schaden geführt hätte. Dies ist in der Regel nur bei großen und kräftigen Tieren der Fall. Wer also einem kleinen Tier ausweicht und dabei sein Auto beschädigt, bekommt von der Versicherung oft keinen Ersatz. Deshalb gilt, auch wenn es grausam klingt: Bei Kleintieren nicht ausweichen, da durch das Ausweichen oft schlimmere Unfälle als durch den Zusammenstoß mit dem Tier verursacht werden.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg