Zulassungspflicht für alle gewerblichen Schlachtungen
Der Fachbereich Veterinärwesen des Landratsamtes Bamberg weist darauf hin, dass seit Inkrafttreten der EU-Verordnungen zur Lebensmittelhygiene im Jahr 2004 alle gewerblichen Schlachtungen zulassungspflichtig sind. Betroffen sind hiervon auch einzelne gewerbliche Schlachtungen von Nutztieren, wie Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden oder Gehegewild. Neben den selbst schlachtenden Metzgereien sind demnach auch Gaststätten mit eigener Schlachtung sowie Direktvermarkter, die auf dem eigenen Hof schlachten, zulassungspflichtig. Geflügel- und Kaninchenschlachtbetriebe dürfen bis zu 10.000 Tiere pro Jahr ohne Zulassung schlachten. Diese Betriebe müssen aber wie bisher beim zuständigen Veterinäramt registriert sein.
Die Frist zur Zulassung endet am 31. Dezember 2009. Wer bis dahin keinen Zulassungsbescheid hat oder sich mit seinem Betrieb nicht zumindest im fortgeschrittenen Zulassungsverfahren befindet, darf ab 1. Januar 2010 nicht mehr gewerblich schlachten. Alle gewerblichen Schlachtbetriebe, die die Zulassung noch nicht beantragt haben, werden deshalb aufgefordert, bis spätestens 31. Dezember 2008 den Antrag auf Zulassung beim Fachbereich Veterinärwesen des Landratsamtes Bamberg einzureichen. Auskunft hinsichtlich der Zulassung erteilen im Veterinäramt des Landratsamtes Bamberg Frau Dr. Rach, Tel. 0951/85 9822 und Frau Dr. Drost, Tel. 0951/85 755.
Die Frist zur Zulassung endet am 31. Dezember 2009. Wer bis dahin keinen Zulassungsbescheid hat oder sich mit seinem Betrieb nicht zumindest im fortgeschrittenen Zulassungsverfahren befindet, darf ab 1. Januar 2010 nicht mehr gewerblich schlachten. Alle gewerblichen Schlachtbetriebe, die die Zulassung noch nicht beantragt haben, werden deshalb aufgefordert, bis spätestens 31. Dezember 2008 den Antrag auf Zulassung beim Fachbereich Veterinärwesen des Landratsamtes Bamberg einzureichen. Auskunft hinsichtlich der Zulassung erteilen im Veterinäramt des Landratsamtes Bamberg Frau Dr. Rach, Tel. 0951/85 9822 und Frau Dr. Drost, Tel. 0951/85 755.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg