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Rote Dauerkennzeichen für Händler (06er)

Benötigte Unterlagen - Rotes Dauerkennzeichen

Rote Dauerkennzeichen können für zuverlässige Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändler widerruflich ausgehändigt werden. Für die Ausstellung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Antrag auf Erteilung eines roten Dauerkennzeichens
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • (ausländische Staatsangehörige: Reisepass und Meldebestätigung von der Gemeinde)
  • die Gewerbeanmeldung der Gemeinde und der Auszug aus dem Handelsregister (bei nicht eingetragenen Firmen ist die Vorlage der Gewerbeanmeldung ausreichend)
  • Behördliches Führungszeugnis (ist bei der Wohnortgemeinde zu beantragen und ist kostenpflichtig)
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister (erfolgt durch die Zulassungsbehörde)
  • Versicherungsbestätigung für rote Dauerkennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung
  • Nachweis über Stellplätze; so fern es sich um eine Pacht- bzw. Mietfläche/ Gebäude handelt den Miet- bzw. Pachtvertrag;
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
  • Vollmacht zur Zulassung eines KFZ, wenn der Halter nicht persönlich vorspricht

Zweck - Rotes Dauerkennzeichen

Mit einem roten Kennzeichen dürfen nur die in § 16 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) aufgeführten Fahrten durchgeführt werden:

  • Probefahrten, d.h. Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit
  • Prüfungsfahrten, d.h. Fahrten zur Durchführung der Prüfung des Fahrzeugs durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen einschließlich der Fahrt des Fahrzeugs zum Prüfungsort und zurück
  • Überführungsfahrten, d.h. Fahrten zur Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort

Privatfahrten sind unzulässig!

Fahrzeugscheinheft / Fahrtenbuch - Rotes Dauerkennzeichen

Mit der Zuteilung des roten Oldtimerkennzeichens wird ein Fahrzeugscheinheft und ein Fahrtenbuch (Verwendungsnachweis) ausgehändigt.

Im Fahrzeugscheinheft ist jedes Fahrzeug, welches mit dem roten Kennzeichen bewegt werden darf einmal eingetragen. 


Im Fahrtenbuch (Verwendungsnachweis) sind für jede Fahrt fortlaufende Aufzeichnungen zu führen, aus denen

  • das Datum der Fahrt
  • deren Beginn und Ende
  • der Fahrzeugführer mit dessen Anschrift
  • die Fahrzeugklasse und der Fahrzeughersteller
  • die Fahrzeug-Identifizierungsnummer
  • und die Fahrtstrecke

ersichtlich sind.


Der Verwendungsnachweis (Fahrtenbuch) kann kostenpflichtig bei der Zulassungsbehörde erworben werden.


Die Aufzeichnungen sind ein Jahr lang aufzubewahren. Sie sind zuständigen Personen auf Verlangen jederzeit zur Prüfung auszuhändigen.

Kosten - Rotes Dauerkennzeichen

Die Verwaltungsgebühren für die Ausstellung belaufen sich derzeit auf 128,50 € .

Die KFZ-Steuer beläuft sich pauschal für PKW auf 191,00 € und für KRAD auf 47,00 €.