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Elektrofischen

Die Erlaubnis zum Fischen unter Anwendung von elektrischen Strom (Elektrofischen) darf nur erteilt werden:

  • zur Förderung der Hege und der Fischzucht
  • bei Vorliegen besonderer fischereilicher Verhältnisse
  • zur Gewässerbewirtschaftung
  • zu Lehr-, Versuchs- oder Forschungszwecken

Antrag und Genehmigung

Die Genehmigung zum Fischfang unter Anwendung von elektrischen Strom ist bei der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt Bamberg) zu beantragen.