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Umzug innerhalb des Landkreises (Änderung Fahrzeugpapiere)

Umzug innerhalb Landkreis

Bei Umzug innerhalb des Landkreises oder auch "nur" innerhalb Ihres Wohnortes, sind Sie verpflichtet, die Änderung der Adresse in den Fahrzeugpapieren eintragen zu lassen.

Benötigte Unterlagen - Umzug innerhalb Landkreis

Sie haben bereits die neuen Fahrzeugpapiere
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Halters
  • bei Zulassung auf Gewerbe: Gewerbeanmeldung der Gemeinde und der Auszug aus dem Handelsregister (bei nicht eingetragenen Firmen ist die Vorlage der Gewerbeanmeldung ausreichend)
  • Vollmacht zur Zulassung eines KFZ, wenn der Fahrzeughalter nicht persönlich vorspricht

Sie besitzen noch die alten Fahrzeugpapiere (Zulassung lag vor dem 01.10.2005)
  • Fahrzeugschein
  • Fahrzeugbrief
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Halters
  • bei Zulassung auf Gewerbe: Gewerbeanmeldung der Gemeinde und der Auszug aus dem Handelsregister (bei nicht eingetragenen Firmen ist die Vorlage der Gewerbeanmeldung ausreichend)
  • Vollmacht zur Zulassung eines KFZ, wenn der Fahrzeughalter nicht persönlich vorspricht

Gebühren - Umzug innerhalb Landkreis

Die Gebühren für die Änderung der Halterdaten belaufen sich zwischen 12,00 € und 21,00 €.

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Art der vorgelegten Dokumente.