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Fahrgastbeförderung (Führerschein)

Infos - Fahrgastbeförderung

Wenn Sie mit einem

  • Taxi
  • Mietwagen
  • Krankenwagen
  • einem Pkw im Linienverkehr
  • einem Pkw im gebündelten Bedarfsverkehr oder
  • bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen

Personen befördern möchten, müssen Sie im Besitz eines Führerscheines zur Fahrgastbeförderung sein.

Wenn Sie ein derartiges Unternehmen gründen wollen, brauchen Sie zusätzlich eine Konzession.

Mindestalter - Fahrgastbeförderung

Das Mindestalter zur Erteilung eines Fahrgastführerscheines beträgt

  • 21 Jahre

Ausnahme:

für Krankenkraftwagen und Mietwagen zum Behindertentransport

  • 19 Jahre

Vorbesitz - Fahrgastbeförderung

Wer die Erteilung eines Fahrgastführerscheines beantragt, muss mindestens seit

  • 2 Jahren

in Besitz des Führerscheines der Klasse B (frühere Klasse 3) sein.


Ausnahme:

bei Krankenkraftwagen und Mietwagen zum Behindertentransport

  • 1 Jahr

Bearbeitungszeit - Fahrgastbeförderung

Die Bearbeitungszeit für die Erteilung bzw. Verlängerung eines Fahrgastführerscheines beträgt ca. 2 Wochen.

Fahrgastbeförderung - Unterlagen

Die benötigten Unterlagen unterscheiden sich nach Erteilung oder Verlängerung der Fahrgastbeförderung.

Fahrgastbeförderung-Erteilung - Benötigte Unterlagen

Antrag

(mit Bestätigung der Wohnsitzgemeinde)


Führungszeugnis

Führungszeugnis für behördliche Zwecke. Bitte bei der Wohnsitzgemeinde beantragen.


EU-Kartenführerschein

Sie benötigen einen EU-Kartenführerschein.

Wenn Sie noch im Besitz eines grauen oder rosa Führerscheines sind, müssen Sie gleichzeitig die Umschreibung in den EU-Kartenführerschein beantragen.


Ärztliche Untersuchungen

Betriebsmedizinisches Gutachten

Alle Informationen erhalten Sie auf unseren Seiten: betriebsmedizinisches Gutachten


Erste Hilfe - Nachweis

Nachweis über die Ausbildung in 1. Hilfe
(für Krankenkraftwagen, falls der Antragsteller nicht im Besitz eines Lkw-Führerscheines ist)


Nachweis der Fachkunde

zusätzlich bei Erteilung eines Fahrgastführerscheines für

  • Taxen
  • Mietwagen
  • gebündelten Bedarfsverkehr und
  • Verlängerung Mietwagen

Karteikartenabschrift

zusätzlich,
wenn der bisherige Führerschein von einer anderen Behörde als dem Landratsamt Bamberg ausgestellt wurde, ist eine Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde nötig.

Benötigen Sie die Anschrift oder Telefonnummer der Ausstellungsbehörde?
Verzeichnis über Fahrerlaubnisbehörden

Fahrgastbeförderung-Verlängerung - Unterlagen

Antrag

(mit Bestätigung der Wohnsitzgemeinde)


Führungszeugnis

Führungszeugnis für behördliche Zwecke. Bitte bei der Wohnsitzgemeinde beantragen.


Ärztliche Untersuchungen

Kopie/n Führerscheine
  • des Führerscheines
  • des Fahrgastführerscheines
    (wenn diese/r nicht vom Landratsamt Bamberg ausgestellt wurde/n)

Betriebsmedinzinisches Gutachten

zusätzlich ab dem 60. Lebensjahr ist ein betriebsmedizinisches Gutachten nötig. Alle Informationen erhalten Sie auf unseren Seiten: betriebsmedizinisches Gutachten

Falls das betriebsmedizinische Gutachten vor Erreichen des 50. Lebensjahres (D-Klassen) bzw. des 60. Lebensjahres (Fahrgastführerschein) zusätzlich vorgelegt wird, kann der betreffende Führerschein für 5 Jahre erteilt werden.

Fahrgastbeförderung - Kosten

Kosten für Erteilung

Die Erteilung eines Führerscheines zur Fahrgastbeförderung kostet:

  • 38,80 Euro

Sollten Sie noch im Besitz eines grauen oder rosa Führerscheines sein, werden für den Umtausch in den EU-Kartenführerschein zusätzlich

  • 25,30 Euro

berechnet.


Kosten für Verlängerung

Die Gebühr für die Verlängerung der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E beträgt

  • 38,80 Euro

Die Gebühr für die Verlängerung des Führerscheines zur Fahrgastbeförderung beträgt

  • 34,20 Euro