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Fischteiche

Die Errichtung einer Fischteichanlage stellt den Ausbau eines Gewässers dar und bedarf grundsätzlich der wasserrechtlichen Plangenehmigung.
Ausnahmen hiervon gibt es nur bei kleineren Anlagen mit einer Fläche von weniger als 200 m².

Unabhängig von der Plangenehmigungspflicht ist jedoch für den Betrieb der Fischteichanlage auf jeden Fall eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.