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Rußpartikelfilter / Katalysator / Kaltlaufregelsystem (Eintragung)

Benötigte Unterlagen - Rußpartikelfilter eintragen

Sie haben an Ihrem Fahrzeug einen Rußpartikelfilter, einen Katalysator oder ein Kaltlaufregelsystem eingebaut? Um in den Genuss der steuerlichen Vergünstigungen zu kommen, müssen Sie Ihre Fahrzeugpapiere bei uns ändern lassen. Zur Eintragung benötigen wir folgende Papiere:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
  • Einbaubescheinigung von einer Werkstatt oder einem technischen Sachverständigen
  • die Betriebserlaubnis oder das Teilegutachten des verbauten Systems

 

Gebühren - Rußpartikelfilter eintragen

Die Gebühren für die Eintragung liegen derzeit zwischen 12,00 € und 25,80 €.

Werkseitig eingebauter Rußpartikelfilter nicht eingetragen

Ist Ihr werkseitig eingebauter Rußpartikelfilter nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen, können Sie den Filter bei uns nacherfassen lassen.

Ob hierfür eine Herstellerbescheinigung und die Zulassungsbescheinigung II benötigt werden, können Sie bei uns im Einzelfall telefonisch nachfragen.

Der steuerliche Vorteil Ihres Fahrzeuges mit Rußpartikelfilter beträgt 1,20 € pro 100 Kubikzentimeter.