Sprungziele
Seiteninhalt

Baurestabfälle / Asbesthaltige Abfälle (gebührenpflichtig!)

Nicht in Viereth, Hallstadt, Oberhaid und Stegaurach


Folgende Abfälle werden angenommen:
  • Baurestabfälle:
    Gipskarton-, Gipsfaserplatten
    Dämmmaterial (Glas-/Steinwolle)
    Heraklithplatten (mit Putz-/Zementanhaftungen)
  • Asbesthaltige Abfälle:
    Nur Asbestzementabfälle, d.h. Baustoffe oder Gegenstände aus festgebundenem Asbest, z.B. Platten, Blumenkästen, Fasadenplatte oder Fensterbänke

Welche Mengen:

Pro Öffnungstag können nur Kleinmengen bis zu 200 kg angeliefert werden, Dämmmaterial bis zu 1.000 Liter.
Größere Mengen: Entsorgungszentrum Deponie Gosberg (Landkreis Forchheim)


Wie werden die Gebühren bezahlt?
  • Je nach Gewicht (bitte selbst schätzen) zahlt der Anlieferer das erforderliche Entgelt bei der Kasse der Gemeinde des Wertstoffhofes ein. Bitte die Öffnungszeiten beachten!
  • Die Quittung der Kasse ist am Wertstoffhof vorzulegen, die darauf angegebene Menge kann abgegeben werden.
  • Weicht die auf der Quittung angegebene Menge augenscheinlich von der Menge ab, die angeliefert werden soll, ist das Aufsichtspersonal berechtigt, die Anlieferung abzuweisen.
Gebühren für Baurestabfälle ohne Isoliermaterial (z.B. Glas- oder Steinwolle):
Menge Gebühr
unter 10 kg 3,00 €
von 11 bis 25 kg 7,50 €
von 26 bis 50 kg 15,00 €
von 51 bis 75 kg 22,00 €
von 76 bis 100 kg 29,00 €
von 101 bis 150 kg 43,00 €
von 151 bis 200 kg 55,00 €
Gebühren für Isoliermaterial (z.B. Glas- oder Steinwolle):
Menge Gebühr
bis 100 Liter 5,00 €
101 - 250 Liter

13,00 €

251 - 500 Liter

501 - 750 Liter

751 - 1.000 Liter

25,00 €

38,00 €

50,00 €


Anlieferbedingungen Dämmmaterial (künstliche Mineralfasern):
  • Bei der Abgabe müssen die künstlichen Mineralfasern in reißfesten, staubdichten Säcken verpackt sein!

Anlieferbedingungen für asbesthaltige Abfälle:
  • Asbestzementplatten (Eternitplatten) und Stücke asbesthaltiger Abfälle müssen bei der Anlieferung in Folie (PE-Kunststofffolie, Stöße überlappt und verklebt) verpackt sein, damit ein Freiwerden von Stäuben und Fasern vermieden wird.
  • Das Zerkleinern asbesthaltiger Abfälle ist nicht zulässig.
  • Auf den Wertstoffhöfen stehen Kunststoffsäcke (Big-Bags) für die Aufnahme von asbesthaltigen Abfällen bereit. Sie dienen der Zwischenlagerung und dem Weitertransport. Asbesthaltige Abfälle müssen vom Anlieferer selbst in die Big-Bags gegeben werden.

Weitere Informationen und Broschüren