Sprungziele
Seiteninhalt

Vorabbekanntmachung zur Vergabe von Verkehrsleistungen im ÖPNV

Der Landkreis Bamberg hat seine Absicht, Verkehrsleistungen im Regionalbusverkehr in einem wettbewerblichen Verfahren zum 1. August 2024 zu vergeben, im EU-Amtsblatt bekannt gemacht.
Die Vorabbekanntmachung wurde am 03. August 2022 im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Eigenwirtschaftliche Anträge für diese Linienverkehre nach § 42 PBefG sind spätestens drei Monate nach dieser Vorabbekanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, der Regierung von Oberfranken, zu stellen.
Eigenwirtschaftliche Anträge müssen sich auf den kompletten Verkehr aller genannten Linien in den jeweiligen Linienbündeln entsprechend der in der Vorabbekanntmachung genannten Standards beziehen, um genehmigungsfähig zu sein. Gehen keine bzw. keine genehmigungsfähigen eigenwirtschaftlichen Anträge ein, so beabsichtigt der Landkreis Bamberg die Linien als Bestandteil der Linienbündel im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags zu vergeben.
Die Anforderungen an die Verkehre hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards sind in einem ergänzenden Dokument einschließlich Anlagen zusammengefasst ("Ergänzendes Dokument zur Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz").
Das ergänzende Dokument (einschließlich Anlagen) sowie die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt stehen als Download unter folgendem Link zur Verfügung:
https://www.plan-mobil.de/vergabe-von-personenbeforderungsleistungen-im-landkreis-bamberg


Quelle: Fachbereich 53 - ÖPNV und Mobilität