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Verwaltung

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Kraftfahrzeugsteuer

KFZ Steuer - wer ist zuständig?

Seit dem 01.07.2014 liegt die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer bei der Zollverwaltung mit ihren Hauptzollämter.


Zulassung - Einzugsermächtigung erforderlich

Für die Zulassung eines Fahrzeuges ist die Abgabe einer Einzugsermächtigung erforderlich.
Diese ist seit dem 01.02.2014 in Form eines SEPA-Mandats zu erteilen. Dieses Formular muss vollständig ausgefüllt sein und bei der Zulassung im Original vorgelegt werden.


SEPA Lastschriftmandat - Einzug KFZ-Steuer
> Steuerformulare > Kraftfahrzeugsteuer > 032021 Kraftfahrzeugsteuer: SEPA-Lastschriftmandat für die SEPA-Basislastschrift (02/2018)


Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe

Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe können für ihre Fahrzeuge eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 7 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) beantragen.

Hierfür ist der Zulassungsbehörde ein schriftlicher Antrag vorzulegen. Dieser kann auf der Internetseite des Zollamtes abgerufen werden: Antrag auf Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 7 KraftStG

Zu beachten ist, dass ab dem 18.04.2014 ausschließlich der Antrag des Zollamtes verwendet werden darf. Bisherige Antragsvordrucke der Finanzbehörden werden nicht mehr anerkannt.Für die Zuteilung eines grünen Kennzeichens ist der gesonderte Antrag, eine Kopie des Einheitswertbescheides und eine Kopie des letzten Beitragsbescheides der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft vorzulegen. Vollständige Anträge können von der Zulassungsstelle an das Hauptzollamt weitergeleitet werden.

KFZ Steuer - Hinweise

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die endgültige Entscheidung über eine Steuerbefreiung das Hauptzollamt Schweinfurt trifft. Bei Antragsablehnung sind die zugeteilten grünen Kennzeichen auf Kosten des Antragstellers umzutauschen.

In Zweifelsfällen besteht die Möglichkeit sich vorab telefonisch beim Hauptzollamt in Schweinfurt zu informieren. Dies betrifft vorallem kleinere land- oder forstwirtschafliche Betriebe mit Flächen unter einem Hektar.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die endgültige Entscheidung über eine Steuerbefreiung das Hauptzollamt Schweinfurt trifft. Bei Antragsablehnung sind die zugeteilten grünen Kennzeichen auf Kosten des Antragstellers umzutauschen.

Näheres zur Kraftfahrzeugsteuer und die Anträge auf Steuervergünstigung sowie -befreiung finden Sie auf den Seiten des Zolls.