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Waffenschein

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Umschreibung (Kauf eines Fahrzeuges aus einem anderen Landkreis/Stadt)

Benötigte Unterlagen - Umschreibung

Haben Sie ein Fahrzeug erworben, das bisher nicht im Landreis Bamberg zugelassen war, benötigen Sie für die Zulassung folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
  • Kennzeichen (sofern das Fahrzeug noch zugelassen ist)
  • Versicherungsbestätigung in Form der eVB
  • Gültige HU - Bescheinigung
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
  • die Gewerbeameldung der Gemeinde und der Auszug aus dem Handelsregister (bei nicht eingetragenen Firmen ist die Vorlage der Gewerbeanmeldung ausreichend)
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
  • Vollmacht zur Zulassung eines KFZ, wenn der Fahrzeughalter nicht persönlich vorspricht

Gebühren - Umschreibung

Die Gebühren für die Umschreibung liegen derzeit zwischen 29,50 € und 71,40 €.

Die Gebührenhöhe ist abhängig von der Art des Fahrzeuges und evtl. weiteren Maßnahmen, wie z.B. Wunschkennzeichen oder Briefneuerstellung. Eine genaue Gebührenaufstellung ist erst nach Vorlage der Papiere möglich.

Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind darin nicht enthalten.

Fahrzeug ist ein Importfahrzeug

Bei der Zulassung von Fahrzeugen aus EU-Ländern benötigen wir folgende Papiere:

  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Kaufvertrag oder Rechnung
  • die ausländischen Fahrzeugpapiere
  • bei Fahrzeugen ohne EG-Übereinstimmungsbescheinigung ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO
  • bei gebrauchten zugelassenen Fahrzeugen die bisherigen Kennzeichen

Bei der Zulassung von Fahrzeugen aus Ländern, die nicht dem EU-Raum angehören, benötigen wir folgende Papiere:

  • Kaufvertrag oder Rechnung
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
  • Ausländische Fahrzeugpapiere
  • bei Fahrzeugen ohne EG-Übereinstimmungsbescheinigung ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO
  • bei gebrauchten zugelassenen Fahrzeugen die bisherigen Kennzeichen

Die Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung Teil II erfolgt unter Vorlage einer Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier). Vor der Erstellung ist das Fahrzeug zu identifizieren. Dies erfolgt durch Vorführung des Fahrzeuges bei der Zulassungsbehörde oder beim amtlich anerkannten Sachverständigen.

Die Vorführpflicht bei der Zulassungsbehörde entfällt, wenn aufgrund fehlender EG-Typgenehmigung (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) ein Gutachten nach § 21 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen zu erstellen ist, bzw. wenn eine neue HU-Untersuchung nach §29 StVZO durchgeführt werden muss. Technische ausländische Fahrzeuguntersuchungen in Form einer deutschen HU-Untersuchung können nicht anerkannt werden.

Ist aufgrund der Bauart des Fahrzeuges die Anbringung eines Kennzeichens nach den Vorschriften der Fahrzeugzulassungsverordnung nicht möglich, ist eine Vorführung des Fahrzeuges bei der Zulassungsbehörde immer erforderlich.

Wir bitten um Verständnis, bei der Vielzahl von Möglichkeiten im Bereich Importzulassungen keine verbindlichen Auskünfte über das Internet zur Verfügung stellen zu können. Natürlich können Sie sich für detaillierte Fragen telefonisch oder persönlich an uns wenden.