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Allgemeine Informationen - Waffenrecht

Waffen werden nach dem Waffengesetz in verschiedene Kategorien eingeteilt. Man unterscheidet Schusswaffen und Hieb- und Stichwaffen (bestimmte Messer, Schwerter o.ä), Verteidigungsspray etc.). Der Umgang mit ihnen ist entweder frei, an ein Alterserfordernis gebunden, erlaubnispflichtig oder generell verboten. Der Umgang mit Munition ist ähnlich geregelt.
Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überläßt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt, oder damit Handel treibt.

Der Umgang mit Waffen oder Munition ist im Regelfall nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Für den Erwerb von Schußwaffen durch Sportschützen gelten höhere Altersgrenzen von 21 bzw. 25 Jahren. Wenn Sie mit Schußwaffen oder Munition umgehen wollen, benötigen Sie in den meisten Fällen eine waffenrechtliche Erlaubnis des Landratsamtes Bamberg . Diese Erlaubnis wird auf Antrag z.B. in Form einer Waffenbesitzkarte, eines Waffenscheins, einer Schießerlaubnis, einer Herstellungs- und Handelserlaubnis etc. ausgestellt. Voraussetzungen für die Erteilung dieser Erlaubnisse ist in aller Regel, dass Sie zuverlässig und körperlich geeignet sind, ein Bedürfnis glaubhaft machen können, die notwendige Sachkunde besitzen und in einigen Fällen eine entsprechende Haftpflichtversicherung nachgewiesen haben.

Die Zuverlässigkeit ist im Regelfall dann gegeben, wenn Sie sich bisher gesetzestreu verhalten haben, also nicht vorbestraft sind. Ein Bedürfnis kann vor allem bei Sportschützen, Jägern, Waffensammlern und nachweislich erheblich gefährdeten Personen vorliegen. Die Sachkunde kann bei staatlichen Behörden, privaten Institutionen, z.B. Schützenverein oder bei der Ausbildung zum Jäger erlangt werden.
Sofern Sie Schusswaffen oder Munition besitzen, müssen Sie dafür Sorge tragen, dass diese Waffen sicher verwahrt sind. Dies soll verhindern, dass Schusswaffen oder Munition abhanden kommen oder dass Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, diese Gegenstände unbefugt an sich nehmen.


Das Waffenrecht stellt sich insgesamt als komplexe und unübersichtliche Rechtsmaterie dar. Die Ausführungen auf unseren Seiten erheben somit bei weitem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir stehen Ihnen selbstverständlich für weitere Auskünfte sowohl persönlich als auch telefonisch zur Verfügung