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Waffenrecht

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Tierkörperbeseitigung

Um Tierkrankheiten und Tierseuchen zu vermeiden ist es erforderlich, dass Tierkörper, tierische Nebenprodukte und Schlachtabfälle ordnungsgemäß entsorgt werden.

In Nordbayern verwertet die Tierkörperbeseitigungsanlage Walsdorf die anfallenden Tierkörper und einen großen Teil der Schlachtabfälle und Speisereste. Das Veterinäramt ist für die Überprüfung der entsprechenden Fachrechtsvorschriften zuständig.


Zweckverband Tierkörperbeseitigung Nordbayern