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Waffenschein

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Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft

Die Fachkundigen Stellen für Wasserwirtschaft sind Teil der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde.

Sie werden bei Wasserrechtsverfahren in folgenden Fällen beteiligt:

  • Verfahren nach Art. 70 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
  • Fachfragen des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen
  • für die Errichtung oder wesentliche Änderung von Wohngebäuden und deren Nebenanlagen und sonstigen Anlagen in oder an Gewässern
  • Überschwemmungsgebiete, Hochwasserabfluss
  • Wasserschutzgebiete

Weitere Informationen
Sachverständige nach Wasserrecht