Zulassungsbescheinigung Teil I - Verlust (Fahrzeugschein)
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) - verlorenBenötigte Unterlagen - Verlust Zulassungsbescheinigung Teil I
Ist Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I, bzw. Ihr Fahrzeugschein abhanden gekommen, müssen Sie bei uns neue Papiere beantragen. Für die Ausstellung der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers
- Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung von der Person, die die ZB I, bzw. den Fahrzeugschein verloren hat. Die Abgabe der Versicherung muß persönlich erfolgen. Eine Bevollmächtigung ist nicht möglich.
- Wurde die ZB I, bzw. der Fahrzeugschein nicht vom eingetragenen Halter verloren, benötigen wir eine schriftliche Erklärung des Fahrzeughalters über die Aushändigung der ZBI an den "Verlierenden"
Wichtige Hinweise:
Sie haben noch alte Fahrzeugpapier
Sind Sie noch im Besitz der alten Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und -schein), dann ist die Vorlage des Fahrzeugbriefes zwingend notwendig.
Eidesstattlichen Versicherung
Bei der eidesstattlichen Versicherung muß der Abgebende erklären, daß die Papiere in Verlust geraten sind. Er erklärt weiterhin, dass sie weder durch die Polizei beschlagnahmt, durch ein Gericht eingezogen oder als Pfand hinterlegt wurden. Die Versicherung an Eides Statt ist von besonderer Bedeutung. Sie muß in Gegenwart der Behörde unterschrieben werden. Derjenige, der diese Versicherung abgibt, bekräftigt, dass die Erklärung der Wahrheit entspricht.
Eine eidesstattliche Versicherung kann auch bei einem Notar abgegeben werden. Diese ist dann der Zulassungsbehörde vorzulegen.
Durch die Abgabe einer unwahren eidesstattlichen Versicherung würde sich der Erklärende strafbar machen und es kommt zur Anzeige.
Gebühren - Verlust Zulassungsbescheinigung Teil I
Die Gebühr für einen verlorenen Fahrzeugschein beträgt 51,10 € bzw. 42,40 € für eine verlorene Zulassungsbescheinigung.