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Umzug innerhalb des Landkreises (Änderung Fahrzeugpapiere)
Umzug innerhalb Landkreis
Sind Sie innerhalb des Landkreises oder auch nur in Ihrem Wohnort umgezogen, sind Sie verpflichtet, die Änderung der Adresse in den Fahrzeugpapieren eintragen zu lassen.
Benötigte Unterlagen - Umzug innerhalb Landkreis
Sie haben bereits die neuen Fahrzeugpapiere
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Halters
- die Gewerbeanmeldung der Gemeinde und der Auszug aus dem Handelsregister (bei nicht eingetragenen Firmen ist die Vorlage der Gewerbeanmeldung ausreichend)
- Vollmacht zur Zulassung eines KFZ, wenn der Fahzeughalter nicht persönlich vorspricht
Sie besitzen noch die alten Fahrzeugpapiere
- Fahrzeugschein
- Fahrzeugbrief
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Halters
- die Gewerbeanmeldung der Gemeinde und der Auszug aus dem Handelsregister (bei nicht eingetragenen Firmen ist die Vorlage der Gewerbeanmeldung ausreichend)
- Vollmacht zur Zulassung eines KFZ, wenn der Fahrzeughalter nicht persönlich vorspricht
Gebühren - Umzug innerhalb Landkreis
Die Gebühren für die Änderung der Halterdaten belaufen sich zwischen 12,00 € und 21,00 €.
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Art der vorgelegten Dokumente.