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Bauen im Landkreis Bamberg

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Bauplanungsrecht

Das Bauplanungsrecht, das bundeseinheitlich vor allem im Baugesetzbuch und in der Baunutzungsverordnung geregelt ist, beschäftigt sich damit, wo und was gebaut werden darf.

Sowohl die vorbereitende Bauleitplanung, die im Flächennutzungsplan festgelegt wird, als auch die daraus sich zu entwickelnde verbindliche Bauleitplanung, die sich in den Bebauungsplänen niederschlägt, ist Angelegenheit der Gemeinden als Träger der Planungshoheit. Sie sind die Herren des Verfahrens und in den jeweiligen Rathäusern anzutreffen.

Bei planungsrechtlichen Fragen allgemeiner Art stehen auch die Sachbearbeiter des Landratsamtes zur Verfügung.