Sprungziele
Seiteninhalt

Bauen im Landkreis Bamberg

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Wassersicherstellung

Aufgabe einer Trinkwassernotversorgung nach Wassersicherstellungsgesetz ist die Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigem Trinkwasser im Verteidigungsfall, das heißt die Gewährleistung der Grundversorgung.

Darüber hinaus muss Wasser für Krankenhäuser und andere vergleichbare Einrichtungen, Betriebswasser für überlebenswichtige Betriebe, sowie Wasser für die Landwirtschaft, vor allem für Tiere, bereitgestellt werden.

Eine Nutzung des Wassers im Katastrophenfall ist nur unter besonderen Bedingungen möglich!