Sprungziele
Seiteninhalt

Bauen im Landkreis Bamberg

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Wohngeld

Neuerung - Wohngeld

Ab 01.01.2023 gilt das neue Wohngeld-Plus-Gesetz

Ab 1.1.2023 gibt es höheres Wohngeld. Falls bereits Wohngeld über den 31.12.2022 hinaus bewilligt ist, erhalten Sie das höhere Wohngeld ohne Antragstellung.


Die wichtigsten Änderungen:
  • Der Kreis der Anspruchsberechtigten vergrößert sich. Die durchschnittliche monatliche Wohngeldhöhe verdoppelt sich.
  • Die Heizkosten werde in Form eines Pauschalzuschlags bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt.
  • Die pauschalierte Klimakomponente gewährt einen Zuschlag zu den Miethöchstbeträgen.

Informationen zur umfassenden Wohngeld-Reform

Infos für das ab 01.01.2023 gültige Wohngeld-Plus-Gesetz erhalten Sie hier:

Wohngeldreform - Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Antragsstellung - Wohngeld

Die stark gestiegene Zahl an Wohngeldanträgen führt momentan zu längeren Wartezeiten. Die Wohngeldstelle hält Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich. Indem Sie Ihren Antrag vollständig und mit den erforderlichen Nachweisen einreichen und von nicht zwingend notwendigen Nachfragen (z.B. zum Bearbeitungsstand) absehen, können Sie dazu beitragen, die Bearbeitung zu beschleunigen.
Wer kann Antrag stellen?

Den Wohngeldantrag kann nur der Mieter bzw. der Eigentümer für den eigengenutzten Wohnraum stellen.


Wo wird der Antrag abgegeben?

Der Antrag kann nach vorheriger Terminvereinbarung direkt in der Wohngeldbehörde des Landratsamtes Bamberg oder bei Ihrer Wohnortgemeinde abgegeben werden.

Die Gemeinde leitet den Antrag an die Wohngeldbehörde weiter. Sie können den Antrag aber auch mit der Post an das Landratsamt Bamberg schicken.


Antrag und Bescheinigungen
  • Wohngeldanträge und weitere Vordrucke sowie Hinweise zum Ausfüllen und weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten:  Wohngeld -Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
        
  • Zusätzliche Bescheinigungen:
    Legen Sie dem Antrag bitte aktuelle Bescheinigungen über Ihr Einkommen (z.B. Verdienstabrechnungen, Rentenmitteilungen etc.) sowie Mietvertrag oder (bei Wohneigentum) Darlehensverträge bei.
  • Eine Mietbescheinigung zum Ausfüllen durch Ihren Vermieter finden hier: Mietbescheinigung
  • Welche Unterlagen sonst noch erforderlich sind, ergibt sich dann aus dem Wohngeldantrag. Sie werden hierzu von Ihrer Wohngeldbehörde zu gegebener Zeit informiert.

Über Ihren Antrag erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. In diesem Bescheid wird Ihnen auch mitgeteilt, wie lange Wohngeld bewilligt wird. Beachten Sie bitte die wichtigen Hinweise im Bescheid und lesen Sie diesen aufmerksam durch.

Wohngeldrechner

Mit dem Wohngeldrechner können Sie einschätzen, ob und in welcher Höhe Sie voraussichtlich einen Anspruch auf Wohngeld haben.