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Führerscheinstelle

Aktuelles: Terminvereinbarung - Führerscheinstelle

Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Vorsprache in der Führerscheinstelle

  • nur mit einem gebuchten und anschließend bestätigten Termin zu den Öffnungszeiten möglich ist.
  • Terminbuchung sind von Ihnen selbst auf unserer Homepage vorzunehmen: Zur Online-Terminvereinbarung

OHNE vorheriger Terminvereinbarung ist leider die Bearbeitung Ihres Anliegens (Antragsabgabe, Abholung Führerschein etc.) nicht möglich ist.

Aktuelles: Pflichtumtausch - Führerscheine

Ob grauer Lappen, rosa Pappe oder weiße Plastikkarte: Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Das geschieht stufenweise.

Zeitplan Staffellung

Eine Übersicht der Staffelung / Fristen finden Sie hier:  Zeitplan Staffelung.


Befristung neue Füherscheine

Mit der Befristung der neuen Führerscheine sollen Fälschungen erschwert werden, da Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert werden. Die Grundlage für den Umtausch findet sich in der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie. Demnach soll auch sichergestellt werden, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten.


Geburtsjahrgänge für Pflichtumtausch
  • Geburtsjahrgänge 1971 oder später:
     
    Bitte beachten Sie, dass aktuell die Personen der Geburtsjahrgänge 1971 oder später, die noch einen Papierführerschein haben, zum Umtausch bis spätestens 19. Januar 2025 aufgerufen sind.
    Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig online einen Termin (siehe oben). Da es aufgrund der sehr hohen Anzahl von Umtauschpflichtigen zu Wartezeiten kommen kann, empfehlen wir Ihnen sich schon jetzt, jedoch spätestens sechs Monate vor dem 19. Januar 2025 um einen Termin zu kümmern. So kann sichergestellt werden, dass sich der neue Führerschein vor Ablauf der Frist in Ihren Händen befindet.
     
  • Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958
    Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964
    Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970
     
    Die Personen der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 (Umtauschpflicht bis zum 19. Januar 2022), der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 (Umtauschpflicht bis zum 19. Januar 2023) und der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 (Umtauschpflicht bis zum 19. Januar 2024), die bisher noch nicht umgetauscht haben, werden an dieser Stelle nochmals an Ihrer Verpflichtung erinnert und gebeten, dies unverzüglich nachzuholen.
     
  • Geburtsjahrgänge vor 1953
     
    Für die Geburtsjahrgänge vor 1953 besteht eine Umtauschpflicht bis zum 19. Januar 2033.


Weitere Informationen / erforderliche Unterlagen

Weitere Informationen und welche Unterlagen zum Umtausch benötigt werden erfahren Sie hier.



Unsere Aufgaben A - Z