Sprungziele
Seiteninhalt

Führerscheinstelle

Aktuelle wichtige Hinweise


Zur Terminvereinbarung:

Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Vorsprache in der Führerscheinstelle nur mit einem gebuchten und anschließend bestätigten Termin zu den Öffnungszeiten möglich ist. Die Terminbuchung ist von Ihnen selbst auf unserer Homepage vorzunehmen: Zur Online-Terminvereinbarung

Die Bearbeitung Ihres Anliegens (Antragsabgabe, Abholung Führerschein etc.) OHNE vorheriger Terminvereinbarung ist leider nicht möglich!

Zum sog. Pflichtumtausch:

Dieser Umtausch betrifft nur Inhaber/innen von Papierführerscheinen (grau oder rosa) bzw. unbefristeten Kartenführerscheinen und erfolgt nach einer Staffelung.

Bitte beachten Sie, dass bis zum 19. Januar 2024 nur die Personen der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970, die noch einen Papierführerschein haben, zum Umtausch aufgerufen sind. Die nachfolgenden Jahrgänge sind entsprechend der Regelung der Staffelung (bitte vorstehenden Link anklicken) zum Umtausch verpflichtet.

Die Personen der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 (Umtauschpflicht bis zum 19. Januar 2022) und der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 (Umtauschpflicht bis zum 19. Januar 2023), die bisher noch nicht umgetauscht haben, werden an dieser Stelle nochmals an Ihrer Verpflichtung erinnert.

Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig online einen Termin (siehe oben), da es aufgrund der sehr hohen Anzahl von Umtauschpflichtigen zu Wartezeiten kommen kann.

Für die Geburtsjahrgänge vor 1953 besteht eine Umtauschpflicht bis zum 19. Januar 2033.

Weitere Informationen und welche Unterlagen zum Umtausch benötigt werden erfahren Sie hier.

Wir haben nachfolgend allerhand Wissenswertes über das Thema Führerschein für Sie zusammengestellt. Wenn Sie Informationen suchen, klicken Sie sich durch unsere Aufgabenbereiche.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch jederzeit gerne persönlich zur Verfügung. Die zuständigen Ansprechpartner erfahren Sie bei den einzelnen Themen.


Unsere Aufgaben A - Z