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Gesundheitsförderung

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Umzug von außerhalb in den Landkreis (Änderung Fahrzeugpapiere)

Pflicht Adressänderung Fahrzeugpapiere

Wenn Sie zu uns in den Landkreis Bamberg gezogen sind, sind Sie verpflichtet, die Änderung der Adresse in den Fahrzeugpapieren eintragen zu lassen.

Benötigte Unterlagen - Umzug von außerhalb

Für die Änderung Ihrer Fahrzeugpapiere und Kennzeichenschilder (ab dem 01.01.2015 ist die Änderung der amtlichen Kennzeichen nicht mehr notwendig) benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. den Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II ist ab dem 01.01.2015 nur vorzulegen bei Namensänderung und/oder bei der Eintragung von technischen Änderungen und/oder bei Wechsel des Kennzeichens. Bei alten Fahrzeugdokumenten (Fahrzeugbrief) ist die Vorlage immer erforderlich (ist dieser aufgrund einer Finanzierung bei einer Leasinggesellschaft hinterlegt, bitte wir Sie den Brief vorher direkt zu uns schicken zu lassen)
  • Kennzeichenschilder (ab dem 01.01.2015 ist die Vorlage der Kennzeichenschilder bei Beibehalt des Kennzeichen nicht mehr erforderlich). 
  • Versicherungsbestätigung Ihrer Kfz-Versicherung in Form der eVB-Nummer 
  • Gültige HU – Bescheinigung
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
  • bei gewerblicher Zulassung: Gewerbeanmeldung der Gemeinde und der Auszug aus dem Handelsregister (bei nicht eingetragenen Firmen ist die Vorlage der Gewerbeanmeldung ausreichend)
  • Vollmacht zur Zulassung eines KFZ, wenn der Fahrzeughalter nicht persönlich vorspricht

Ummeldung bei Gemeinde

Vor der Umschreibung Ihres Fahrzeuges ist die Änderung Ihrer Adresse im Einwohnermeldeamt Ihrer jeweiligen Wohnsitz-Gemeinde erforderlich.


Beibehaltung des KFZ-Schildes

Seit dem 01.01.2015 wird bei einem Umzug innerhalb Deutschlands auf die Zuteilung eines neuen Kennnzeichens verzichtet, sofern das Fahrzeug zugelassen ist.

Auf Wunsch kann immer ein Wechsel des Kennzeichens durchgeführt werden.

Zu beachten ist, dass die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Umschreibung entfällt, sofern keine weiteren Änderungen (Namen, Eintragungen, Kennzeichenwechsel) durchgeführt werden müssen. Die bei einem Leasinggeber hinterlegte Zulassungsbescheinigungen Teil II muss nicht mehr angefordert werden, sofern es sich nicht um den alten Vordruck (Fahrzeugbrief) handelt.


Wichtiger Hinweis

Die Beibehaltung des amtlichen Kennzeichens ist nur möglich, wenn das Fahrzeug bei der Ummeldung zugelassen ist. Bei einem außer Betrieb gesetztem Fahrzeug ist eine Umkennzeichnung zwingend erforderlich.

Gebühren Umzug von außerhalb

Die Gebühren für den Standortwechsel liegen derzeit zwischen 27,40 € und 79,50 €.

Die Gebührenhöhe ist abhängig von der Art des Fahrzeuges und evtl. weiteren Maßnahmen, wie z.B. Wunschkennzeichen oder Briefneuerstellung. Eine genaue Gebührenaufstellung ist erst nach Vorlage der Papiere möglich.

Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind darin nicht enthalten.