Schuleingangsuntersuchung
Für wen? - reformierte Schuleingangsuntersuchung
- In Bayern durchlaufen alle Kinder in den zwei Jahren vor der Aufnahme in die 1. Jahrgangsstufe die Schuleingangsuntersuchung. In Bamberg findet ab Herbst 2025 die reformierte Schuleingangsuntersuchung statt.
Genaue Informationen zur reformierten Schuleingangsuntersuchung finden Sie unter folgendem Link: Schuleingangsuntersuchung in Bayern
Durchführung - reformierte Schuleingangsuntersuchung
Termin, Einladung und Untersuchungsort
Stadt Bamberg:
- Die Eltern erhalten das Einladungsschreiben zur reformierten Schuleingangsuntersuchung auf dem Postweg und werden gebeten zeitnah einen Termin im Gesundheitsamt zu vereinbaren.
Landkreis Bamberg:
- Eltern von Kindern, die einen Kindergarten im Landkreis Bamberg besuchen, erhalten alle weiterführenden Informationen über den jeweiligen Kindergarten. Die rSEU findet in der Einrichtung statt.
Falls kein Kindergarten besucht wird, erhalten die Eltern das Einladungsschreiben zur reformierten Schuleingangsuntersuchung auf dem Postweg und werden gebeten zeitnah einen Termin im Gesundheitsamt zu vereinbaren.
Anwesenheit der Eltern bzw. Personensorgeberechtigten
Die Anwesenheit eines Elternteils ist erwünscht. Sollte es diesen aus triftigen Gründen nicht möglich sein das Kind persönlich zur reformierten Schuleingangsuntersuchung vorzustellen, benötigt die benannte Begleitperson eine Vollmacht der Eltern.
Umfang - reformierte Schuleingangsuntersuchung
Die reformierte Schuleingangsuntersuchung umfasst:
Screening aller Kinder durch eine Fachkraft der Sozialmedizin:
- Durchsicht des Vorsorgeheftes und Impfbuches
- Hör- und Sehtest
- altersgerechte Tests zur Beurteilung der sprachlichen Entwicklung, der Rechenvorläuferfähigkeiten, der visuellen Wahrnehmung sowie der Fein- und Grobmotorik
Erste schulärztliche Untersuchung erfolgt in folgenden Fällen:
- bei fehlendem Nachweis der altersentsprechenden Vorsorgeuntersuchung (U8 bzw. U9)
- bei Auffälligkeiten im vorausgegangenen Screening
- wenn keine standardisierte Durchführung des Entwicklungsscreenings möglich ist
- auf Wunsch der Eltern
Eine zweite schulärztliche Untersuchung erfolgt im Vorschuljahr:
- wenn diese aus ärztlicher Sicht notwendig erscheint
- auf Wunsch der Eltern
Hinweis U8- bzw. U9-Untersuchung
Sollte die altersentsprechende Vorsorgeuntersuchung (U8 oder U9) nicht vorliegen, so haben die Eltern die Möglichkeit, diese beim Kinderarzt nachholen zu lassen (ggf. gebührenpflichtig, wenn außerhalb des vorgegebenen Zeitfensters).
Ersatzweise kann eine gleichwertige, kostenlose schulärztliche Untersuchung im Gesundheitsamt Bamberg durchgeführt werden.
Mitzubringende Unterlagen - reformierte Schuleingangsuntersuchung
Zur reformierten Schuleingangsuntersuchung werden folgende Unterlagen benötigt:
- gelbes Untersuchungsheft
- Impfbuch
- der ausgefüllte Anamnesebogen
- Brille, Hörgeräte – wenn vorhanden
- evtl. Schwerbehindertenausweis, Allergiepass etc.
Vorlage bei Schulanmeldung - reformierte Schuleingangsuntersuchung
Die Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung muss der Schule bei der Schulanmeldung vorgelegt werden (siehe Bedingungen für Schuleingangsuntersuchung - für wen?)
Die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung ist nach Art. 14 des Gesundheitsdienstgesetzes und Art. 80 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen Pflicht.