Sprungziele
Seiteninhalt

Hallen- und Freibäder

Öffentlich betriebene Hallen- und Freibäder unterliegen ebenfalls der Überwachung des Gesundheitsamtes. Die Überwachung umfasst regelmäßige Begehungen und die Kontrolle der Betreiberpflichten wie z. B. Untersuchungspflichten.