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Baurestabfälle / Asbesthaltige Abfälle (gebührenpflichtig!)
Nicht in Viereth, Hallstadt, Oberhaid und Stegaurach
Folgende Abfälle werden angenommen:
- Baurestabfälle:
Gipskarton-, Gipsfaserplatten
Dämmmaterial (Glas-/Steinwolle)
Heraklithplatten (mit Putz-/Zementanhaftungen)
- Asbesthaltige Abfälle:
Nur Asbestzementabfälle, d.h. Baustoffe oder Gegenstände aus festgebundenem Asbest, z.B. Platten, Blumenkästen, Fasadenplatte oder Fensterbänke
Welche Mengen:
Pro Öffnungstag können nur Kleinmengen bis zu 200 kg angeliefert werden, Dämmmaterial bis zu 1.000 Liter.
Größere Mengen: Entsorgungszentrum Deponie Gosberg (Landkreis Forchheim)
Wie werden die Gebühren bezahlt?
- Je nach Gewicht (bitte selbst schätzen) zahlt der Anlieferer das erforderliche Entgelt bei der Kasse der Gemeinde des Wertstoffhofes ein. Bitte die Öffnungszeiten beachten!
- Die Quittung der Kasse ist am Wertstoffhof vorzulegen, die darauf angegebene Menge kann abgegeben werden.
- Weicht die auf der Quittung angegebene Menge augenscheinlich von der Menge ab, die angeliefert werden soll, ist das Aufsichtspersonal berechtigt, die Anlieferung abzuweisen.
Gebühren für Baurestabfälle ohne Isoliermaterial (z.B. Glas- oder Steinwolle):
Menge Gebühr unter 10 kg 3,00 € von 11 bis 25 kg 7,50 € von 26 bis 50 kg 15,00 € von 51 bis 75 kg 22,00 € von 76 bis 100 kg 29,00 € von 101 bis 150 kg 43,00 € von 151 bis 200 kg 55,00 €
Gebühren für Isoliermaterial (z.B. Glas- oder Steinwolle):
Menge Gebühr bis 100 Liter 5,00 € 101 - 250 Liter 13,00 €
251 - 500 Liter
501 - 750 Liter
751 - 1.000 Liter
25,00 €
38,00 €
50,00 €
Anlieferbedingungen Dämmmaterial (künstliche Mineralfasern):
- Bei der Abgabe müssen die künstlichen Mineralfasern in reißfesten, staubdichten Säcken verpackt sein!
Anlieferbedingungen für asbesthaltige Abfälle:
- Asbestzementplatten (Eternitplatten) und Stücke asbesthaltiger Abfälle müssen bei der Anlieferung in Folie (PE-Kunststofffolie, Stöße überlappt und verklebt) verpackt sein, damit ein Freiwerden von Stäuben und Fasern vermieden wird.
- Das Zerkleinern asbesthaltiger Abfälle ist nicht zulässig.
- Auf den Wertstoffhöfen stehen Kunststoffsäcke (Big-Bags) für die Aufnahme von asbesthaltigen Abfällen bereit. Sie dienen der Zwischenlagerung und dem Weitertransport. Asbesthaltige Abfälle müssen vom Anlieferer selbst in die Big-Bags gegeben werden.
Weitere Informationen und Broschüren