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Schwangerenberatung

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Lebensmittelsicherheit

Aufgaben Lebenmittelüberwachung

Die Lebensmittelüberwachung ist zum Schutz des Verbrauchers da.

Sie wacht darüber, dass alle Rechtsvorschriften im Verkehr mit Lebensmitteln, Kosmetika, Tabakerzeugnissen und Bedarfsgegenständen eingehalten, Gefahren vom Verbraucher abgewendet und Verstöße gegen die Rechtsvorschriften geahndet werden.

Durch regelmäßige Überprüfung und Probennahmen wird sichergestellt, dass die Vorschriften eingehalten werden.

Um die Verbraucher zu schützen, werden alle notwendigen Maßnahmen getroffen, die vom Rückruf von Produkten bis zur Warnung der Öffentlichkeit vor dem Verzehr oder Gebrauch von Produkten reichen.

Rat für Sie, den Verbraucher

Augen auf beim Einkauf lohnt sich.

Achten Sie bei unverpackten Lebensmitteln auf deren Aussehen und Beschaffenheit. Bei verpackten Erzeugnissen sollten Sie der Sauberkeit und Unversehrtheit der Packung, der Vollständigkeit der Kennzeichnung und insbesondere den vorgeschriebenen Haltbarkeitsdaten Ihr Augenmerk schenken. So können Sie auch das Ihre dazu beitragen, den allgemein guten Standard unseres Lebensmittelmarktes zu erhalten.

Und falls Sie zu Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen Beschwerden vorbringen wollen und eine Reklamation beim Verkäufer erfolglos bleibt, nimmt die Lebensmittelüberwachungsbehörde Ihre Beschwerde entgegen. In Notfällen können Sie sich auch an jede Polizeidienststelle wenden.

Unser Rat: Mangelhafte Lebensmittel für Beweiszwecke kühl und dunkel lagern.

Gebühren

Regelkontrollen (auch Plankontrollen), die zu keinen oder nur zu insgesamt geringfügigen Beanstandungen geführt haben, sind kostenfrei. Gleiches gilt für Entnahme von Planproben oder Verdachtsproben ohne Feststellung eines konkreten Verstoßes (keine Beanstandung bei der Untersuchung).

Werden dagegen im Rahmen einer Kontrolle der Lebensmittelüberwachung Beanstandungen festgestellt, welche zu Anordnungen oder Maßnahmen beziehungsweise zu weiterführenden Kontrollen führen, sind hierfür kostendeckende Gebühren zu erheben (dies, betrifft auch die Untersuchungskosten bei Probenbeanstandungen).

Die Gebührenerhebung erfolgt über einen Kostenbescheid gemäß der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen VO (EU) Nr. 2017/625 und dem bayerischen Kostengesetz in Verbindung mit den Kostenverzeichnis entsprechend dem tatsächlichen Aufwand der zusätzlichen Kontrolle.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie im BayernPortal unter:

Lebensmittel-, Futtermittel- und Veterinärrecht; Festsetzung von Gebühren für die Durchführung von Kontrollen

Formulare - Lebensmittelsicherheit / Lebensmittelüberwachung

Formulare und Infos finden Sie hier