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Naturschutzgebiete

Zu Naturschutzgebieten können Landschaftsteile erklärt werden, die wegen ihrer besonderen Naturausstattung wesentlich zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts insgesamt beitragen oder Standorte gefährdeter oder seltener Tier- und Pflanzenarten sind. In Naturschutzgebieten gilt ein strenger Schutz; grundsätzlich ist jede Veränderung verboten und Ausnahmen gelten in der Regel nur für herkömmliche land- und forstwirtschaftliche Nutzungen sowie für die Fischerei und die Jagd.

Unsere Naturschutzgebiete wurden durch die Regierung von Oberfranken unter unserer Beteiligung ausgewiesen. Über die oberfränkischen Naturschutzgebiete hat diese eine sehr gute Informationsseite erstellt, welche wir Ihnen für weitere Recherchen empfehlen möchten.

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