Naturdenkmale
Ein Naturdenkmal ist ein unter Naturschutz stehendes Landschaftselement. Damit sollen bestimmte Erscheinungsformen der Natur, wie Felsformationen oder Quellen, Einzelbäume oder Alleen, aus ökologischen, wissenschaftlichen, geschichtlichen oder heimatkundlichen Gründen unter Schutz gestellt werden.
Die Ausweisung von Naturdenkmalen erfolgt durch Rechtsverordnung. Die Pflege und Betreuung der einzelne Objekte sowie ggf. die Erstellung von Pflegeplänen liegt in der Zuständigkeit der Unteren Naturschutzbehörde.
Verordnungen zum Schutz
Im Landkreis Bamberg wurden 2009 die meisten Naturdenkmale in einer Sammelverordnung erfasst. Seit dem wurden fünf weitere Naturdenkmale mit Einzelverordnung unter Schutz gestellt: