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Denkmalschutz

Erhalt - Denkmalschutz

Die Erhaltung von Denkmälern ist in unserer Zeit zu einer äußerst wichtigen Aufgabe geworden.

Dabei geht es nicht nur um einige historische Prunkstücke, wie z.B. die Giechburg, Burg Lisberg, Schloss Seehof, Schloss Weißenstein sowie die Klosteranlagen von Schlüsselau und Ebrach. Deren Erhalt ist wohl selbstverständlich.

Es geht besonders auch um den Erhalt von Zeugnissen unserer lebendigen Vergangenheit, um gewachsene Gemeindebereiche (Ensembles) und um Einzelbauten.

Neben den ortsbildprägenden Gebäuden, wie Kirchen und Rathäuser, sind auch kleinere Gebäude wie Bürger- und Bauernhäuser von besonderer Bedeutung.
Dies gilt sogar für Details und Kleinbauten wie Steinwappen, alte Türen oder Martern. All diese historischen Kulturgüter stellen aussagekräftige Zeugnisse für die Entwicklung ihrer Gemeinden und die handwerklichen Leistungen unserer Vorfahren dar. Sie sind es auch, die ihren Charakter bestimmen und bei den Bürgern Erinnerungen, ein Gefühl der Vertrautheit und Identität wecken.

Planung einer Maßnahme - Denkmalschutz

Wenn Sie eine Maßnahme an einem Baudenkmal planen, sollten Sie sich in jedem Fall von der Unteren Denkmalschutzbehörde am Landratsamt zusammen mit dem Landesamt für Denkmalpflege beraten lassen.

Dort können sowohl der Ablauf einer Instandsetzungsmaßnahme als auch die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten besprochen werden. Ein solches Gespräch hilft Zeit und Geld zu sparen. In der Regel sollten Sie ein Maßnahmenkonzept mit einer Kostenschätzung erstellt haben.

Maßnahmen - Denkmalschutz

Alle Maßnahmen an einem Baudenkmal, an Gebäuden in der Nähe von Baudenkmälern oder an Gebäuden innerhalb eines Ensembles bedürfen entweder

  • einer Baugenehmigung
    oder
  • zumindest einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis nach Art. 6 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes.
    Die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis ist kostenfrei.

Bei baugenehmigungspflichtigen Maßnahmen wird der Denkmalschutz im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens beteiligt.

Alle Erdarbeiten im Bereich eines Bodendenkmals bedürfen einer denkmalschutzrechtlichen Grabungserlaubnis nach Art. 7 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes. Diese ist auch bei einer Baugenehmigung zusätzlich in einem eigenständigen Verfahren bei der Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen.

Anträge und Verzeichnisse

Anträge

Verzeichnisse Baudenkmäler

Die Verzeichnisse, in denen die bisher bekannten Baudenkmäler, Ensembles und Bodendenkmäler eingetragen sind, werden als "Denkmallisten" bezeichnet.
Sie liegen bei jeder Gemeinde, beim Landratsamt sowie beim Landesamt für Denkmalpflege auf, wo sie einzusehen sind.

Die Denkmallisten werden laufend fortgeschrieben.

Im Internet sind Informationen über Denkmäler auf der Seite des Landesamts für Denkmalpflege unter der Funktion Bayerischer Denkmal-Atlas abrufbar.