Sprungziele
Seiteninhalt

Fischereirecht

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Elektrofischen

Die Erlaubnis zum Fischen unter Anwendung von elektrischen Strom (Elektrofischen) darf nur erteilt werden:

  • zur Förderung der Hege und der Fischzucht
  • bei Vorliegen besonderer fischereilicher Verhältnisse
  • zur Gewässerbewirtschaftung
  • zu Lehr-, Versuchs- oder Forschungszwecken

Antrag und Genehmigung

Die Genehmigung zum Fischfang unter Anwendung von elektrischen Strom ist bei der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt Bamberg) zu beantragen.