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Fischereirecht

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Fischereischein

Den Fischfang darf in Bayern grundsätzlich nur ausüben, wer einen auf seinen Namen ausgestellten Fischereischein besitzt.


Erteilung Fischereischein

Die Erteilung eines Fischereischeines nach erfolgreicher Prüfung erfolgt durch die Wohnsitzgemeinde.


Weitere Varianten

Es gibt nur noch den

  • Fischereischein auf Lebenszeit,
  • Jahresfischereischein (für Ausländer ohne Fischerprüfung usw.)
  • Jugendfischereischein.

Nähere Auskünfte erteilen die Wohnsitzgemeinden.