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Fischerprüfung
Wer in Bayern angeln möchte, muss vorher eine staatliche Fischerprüfung ablegen (§§ 4 bis 8 AVBayFiG).
Mindestalter
Das Mindestalter beträgt 12 Jahre.
Prüfungsbehörde
Prüfungsbehörde ist die Landesanstalt für Landwirtschaft.
Die Prüfung wird im Online-Verfahren abgelegt (§ 4 Abs. 1 AVFiG).
Anmeldung
Online-Anmeldung und nähere Informationen über
Fischerprüfung online für Bayern oder
www.lfl.bayern.de (Fischerei, Staatliche Fischerprüfung).