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Verlängerung Führerschein Lkw / Busse (C- / D-Klassen und alte Klasse 2)

Infos - Verlängerung Führerschein

Die Fahrerlaubnisklassen für Lkw und Bus (Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE) werden seit Einführung der neuen Fahrerlaubnisklassen zum 1. Januar 1999 längstens für fünf Jahre erteilt. Die Verlängerung der Geltungsdauer muss bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden.

Für die (alte) Fahrerlaubnis der Klasse 2 (Lkw) gilt:

Bei der Umstellung (von Papier- auf EU-Kartenführerschein) einer bis zum 31. Dezember 1998 erteilten Fahrerlaubnis der Klasse 2 oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis wird die Fahrerlaubnis der Klassen C und CE bis zu dem Tag befristet, an dem der Inhaber das 50. Lebensjahr vollendet. Wird die bis zum 31. Dezember 1998 erteilte Fahrerlaubnis nicht umgestellt, darf der Inhaber ab Vollendung des 50. Lebensjahres keine Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen der Klassen C oder CE mehr führen.

Allgemeines:

Die Geltungsdauer wird auf Antrag des Inhabers verlängert, wenn der Inhaber seine Eignung nach Maßgabe der Anlage 5 der FeV und die Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen nach Anlage 6 der FeV nachweist.

Die Verlängerung kann frühestens sechs Monate vor Ablauf ihrer Geltungsdauer (bei Inhabern der alten Klasse 2 sechs Monate vor Erreichen des 50. Lebensjahres) beantragt werden. Das Landratsamt Bamberg empfiehlt unbedingt von dieser Möglichkeit der frühzeitigen Antragstellung Gebrauch zu machen; jedoch spätestens drei Monate vor Ablauf der Geltungsdauer sollte die Verlängerung beantragt werden, da eine nicht rechtzeitig verlängerte Fahrerlaubnis mit Ablauf der Geltungsdauer zum Erlöschen dieser führt. Gerade der Personenkreis der Berufskraftfahrer im Güterverkehr und in der Personenbeförderung sollte sich um die frühzeitige Verlängerung kümmern, da dies andernfalls Auswirkungen auf die Ausübung der beruflichen Tätigkeit haben kann. Wer nach Ablauf der Geltungsdauer trotzdem fährt, begeht eine Straftat wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Wenn rechtzeitig, also vor Ablauf der Geltungsdauer alle notwendigen Unterlagen/Nachweise eingereicht werden ist eine Fahrerlaubnisprüfung nicht erforderlich. Sollte allerdings erst nach Ablauf der Geltungsdauer der vollständige Antrag gestellt werden, kann die erneute Absolvierung der theoretischen und praktischen Prüfung beim TÜV erforderlich werden.

Geltungsdauer - Führerschein

Grundsätzlich gelten die Führerscheinklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T unbefristet.


Ausnahmen unbefristete Geltungsdauer

Es gibt jedoch Ausnahmen für bestimmte Führerscheinklassen:

Fahrerlaubnis - Erteilung vor dem 01.01.1999
  • Klasse 2:
    bis zum 50. Lebensjahr, danach jeweils für 5 Jahre

Fahrerlaubnis - Erteilung nach dem 01.01.1999
  • Klasse C1, C1E:
    bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach jeweils für 5 Jahre
  • Klasse C, CE:
    für 5 Jahre
  • Klasse D1, D1E, D, DE:
    für 5 Jahre
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung:
    für 5 Jahre, längstens bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach jeweils für 5 Jahre

Fahrerlaubnis - Erteilung ab dem 28.12.2016
  • Klasse C1, C1E, C, CE:
    für 5 Jahre
  • Klasse D1, D1E, D, DE:
    für 5 Jahre
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung:
    für 5 Jahre, längstens bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach jeweils für 5 Jahre

Unterlagen - Verlängerung Führerschein

Klassen C, C1, CE, C1E - Unterlagen Verlängerung Führerschein

Antrag

Ausweis

gültiger Personalausweis oder Reisepass


Führerschein

Füherschein im Original


Lichtbild

ein biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm), jedoch nicht älter als 1 Jahr

Foto-Mustertafel (biometrisches Lichtbild)


Ärztliche Bescheinigungen

Karteikartenabschrift

zusätzlich,
wenn der bisherige Papierführerschein von einer anderen Behörde als dem Landratsamt Bamberg ausgestellt wurde, ist eine Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde nötig.

Benötigen Sie die Anschrift oder Telefonnummer der Ausstellungsbehörde?
Verzeichnis über Fahrerlaubnisbehörden

Klassen D, D1, DE, D1E - Unterlagen Verlängerung Führerschein

Antrag

(mit Bestätigung der Wohnsitzgemeinde)


Führungszeugnis

Führungszeugnis für behördliche Zwecke. Bitte bei der Wohnsitzgemeinde beantragen


Lichtbild

ein biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm), jedoch nicht älter als 1 Jahr

Foto-Mustertafel (biometrisches Lichtbild)


Ärztliche Bescheinigungen

Kopie Füherschein

Kopie des Führerscheines, wenn dieser nicht vom Landratsamt Bamberg ausgestellt wurde


Betriebsmedinzinisches Gutachten

zusätzlich
ab dem 50. Lebensjahr benötigen wir ein betriebsmedizinisches Gutachten.

Infos finden Sie hier: Betriebsmedinzinisches Gutachten

Fahrerlaubnisse Fahrgastbeförderung - Verlängerung Führerschein

(Taxi, Mietwagen, Krankenkraftwagen, Pkw/Linienverkehr)

Antrag

(mit Bestätigung der Wohnsitzgemeinde)


Führungszeugnis

Führungszeugnis für behördliche Zwecke. Bitte bei der Wohnsitzgemeinde beantragen


Ärztliche Bescheinigungen

Kopien Führerschein / Fahrgastführerscheines

Kopie/n

  • des Führerscheines
  • des Fahrgastführerscheines

wenn diese/r nicht vom Landratsamt Bamberg ausgestellt wurde/n


Betriebsmedinzinisches Gutachten

zusätzlich
ab dem 60. Lebensjahr benötigen wir ein betriebsmedizinisches Gutachten.

Infos finden Sie hier: Betriebsmedinzinisches Gutachten

Falls das betriebsmedizinische Gutachten vor Erreichen des 50. Lebensjahres (D-Klassen) bzw. des 60. Lebensjahres (Fahrgastführerschein) zusätzlich vorgelegt wird, kann der betreffende Führerschein für 5 Jahre erteilt werden.

Kosten - Verlängerung Führerschein

Die Gebühr für die Verlängerung der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E beträgt

  • 38,80 Euro

bei gleichzeitiger Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises beträgt die Gebühr

  • 71,30 Euro

Bearbeitungszeit - Verlängerung Führerschein

Die Bearbeitungszeit beträgt ab Antragstellung

  • ca. 2 Wochen (Fahrgastführerschein)
  • ca. 3-4 Wochen (restliche Klassen)

Hinweis: Der Führerschein wird zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.