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Gewerberecht

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Versteigerergewerbe

Allgemeine Beschreibung (Versteigerergewerbe)

Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke und fremde Rechte versteigern will, bedarf einer Erlaubnis nach § 34 b GewO.

Versteigern heißt:

  • innerhalb einer zeitlich und örtlich begrenzten Veranstaltung
  • eine Mehrzahl von Personen auffordern,
  • eine Sache oder ein Recht in der Weise zu erwerben,
  • dass diese Personen im gegenseitigen Wettbewerb, ausgehend von einem Mindestangebot,
  • Vertragsangebote (Preisangebote) in Form des Überbietens dem Versteigerer gegenüber abgeben.

Zuständigkeit (Versteigerergewerbe)

Betriebsstätte Landkreis Bamberg

Das Landratsamt Bamberg ist für Antragsteller zuständig, die im Landkreis Bamberg eine Betriebsstätte besitzen oder schaffen wollen.


Betriebsstätte Stadt Bamberg

Für Betriebe, die direkt in Bamberg liegen, ist die Stadt Bamberg zuständig.

Unterlagen (Versteigerergewerbe)

Antrag

(Der Antrag ist über die zuständige Gemeinde des Betriebssitzes beim Landratsamt einzureichen)

 

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen bzw. nachzureichen:

Polizeiliches Führungszeugnis

Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)


Auskunft Gewerbezentralregister

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behörden (bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)


Bescheinigung Insolvenzverfahren

Bescheinigung über Insolvenzverfahren des zuständigen Amtsgerichtes


Steuerbescheinigungen

Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung / Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes


 

Übersicht der vorzulegenden Unterlagen als PDF

Kosten (Versteigerergewerbe)

Die Rahmengebühr für eine Erlaubnis nach § 34 b GewO bewegt sich

  • zwischen 50,00 € und 1.000,00 €.