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Jagdrecht

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Jagdausübung

Allgemeine Beschreibung (Jagdausübung)

Früher diente die Jagd vor allem der Nahrungssicherung. Heutzutage verfolgt die Jagdgausübung aber nicht weniger wichtige Ziele:

  • durch die Jagd eine nachhaltige Nutzung des Wildes zu gewährleisten und naturnah strukturierte Bestände zu fördern.

  • die Artenvielfalt und die Lebensräume der einheimischen Wildtiere zu erhalten und bedrohte Arten zu schützen.

  • die von Wildtieren verursachten Schäden auf ein tragbares Maß zu begrenzen.

  • eine attraktive und weidgerechte Jagd zu fördern.

  • die Zusammenarbeit von Jagd, Wald- und Landwirtschaft, Tourismus und Sport, Schutzorganisationen und Behörden zu fördern.


Ohne Jagdausübung...
  • könnte heute kein Gleichgewicht mehr unter den Wildtierarten erhalten werden.

  • würden manche Wildtierarten in der Land- und Forstwirtschaft erheblichen Schaden anrichten.

  • könnte es bei einigen Wildtierarten zu einer starken Vermehrung kommen und das Wild würde sich gegenseitig die Nahrungsgrundlage streitig machen. Des Weiteren könnten Wildtierkrankheiten verstärkt auftreten und die Wildbestände zum Zusammenbrechen bringen.


Hege

Gesetze verpflichten den Jäger zur Hege. Wildbestände sollen gesund, artenreich und den landschaftlichen und kulturellen Verhältnissen angepasst sein. Die Jäger tragen heute in entscheidendem Masse dazu bei, die Lebensgrundlagen des Wildes zu sichern. Sie sorgen dafür, dass keine Wildtierart ausstirbt. Keineswegs schießt die Jägerschaft das Wild „grad wie es ihr gefällt“. Sie ist gesetzlich verpflichtet, die Abschussvorgaben und die Schonzeiten einzuhalten.

Besondere Jagdmethode: Fallenjagd (Jagdausübung)

Allgemeine Beschreibung

Mit Inkrafttreten der §§ 12 c bis 12 f der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG) am 01.04.1999 sind Vorschriften bezüglich der Anzeigepflicht, der Überprüfung der Fangeisen, der Kennzeichnung und Registrierung sind eingeführt worden.


Anzeigepflicht

Wer Schlagfallen verwenden möchte, hat diese dem Landratsamt Bamberg - Untere Jagdbehörde - anzuzeigen. Benutzen Sie dazu das unten beigefügte Formular.


Überprüfung, Kennzeichnung und Registrierung

Besitzer von Fallen haben diese vor der erstmaligen Verwendung und in Zeitabständen von 5 Jahren durch die Prüfstellen prüfen zu lassen. Setzen Sie sich dazu mit der für den Landkreis Bamberg zuständigen Prüfstelle und Fallenprüfer, Herrn Johannes Brehm - Jagdschutz- und Jägerverein Kreisgruppe Bamberg im Landesjagdverband Bayern e.V. in Verbindung.


Prüfstelle

Herr Johannes Brehm

Prüfstelle und Fallenprüfer

Bamberger Straße 1
Vorra
96158  Frensdorf

+49 9502/664
+49 172/8387354
+49 9502/4900409
johannes.brehm@gmx.de


Prüftermine

Die Prüftermine finden nach vorheriger Terminabsprache auf dem Anwesen der oben genannten Prüfstelle statt.

Verwendung von Schalldämpfern zur Jagdausübung

Für den Landkreis Bamberg wurde am 15. Mai 2020 eine Allgemeinverfügung betreffend die Verwendung von Schalldämpfern zur Jagdausübung erlassen.

Den Text der Allgemeinverfügung können Sie hier nachlesen:

Verwendung von Nachtsichttechnik zur Bejagung von Schwarzwild

Für den Landkreis Bamberg wurde am 18. September 2020 eine Allgemeinverfügung betreffend die Verwendung von Nachtsichttechnik zur Bejagung von Schwarzwild erlassen.

Den Text der Allgemeinverfügung können Sie hier nachlesen: