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Jagdrecht

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Jagdschein

Die Untere Jagdbehörde am Landratsamt Bamberg bietet den Jägerinnen und Jägern weiterhin den bewährten Service an, den Jagdschein bequem auf dem Postweg zu verlängern. Näheres hierzu finden Sie unten unter dem Punkt "Unterlagen (Jagdschein)".

Allgemeine Beschreibung (Jagdschein)

Der Jagdschein ist in der Bundesrepublik Deutschland die Urkunde, die ihrem Inhaber die Berechtigung zur Jagdausübung, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, gestattet.

Zuständigkeit (Jagdschein)

Das Landratsamt Bamberg als Untere Jagdbehörde, ist für Antragsteller zuständig, die im Landkreis Bamberg wohnhaft sind oder ein berechtigtes Interesse (Gastjagd) haben.

Unterlagen (Jagdschein)

Verlängerung Jagdscheine:

Die Untere Jagdbehörde am Landratsamt Bamberg bietet den Jägerinnen und Jägern weiterhin den bewährten Service an, den Jagdschein bequem auf dem Postweg zu verlängern.

Hierzu müssen Interessenten lediglich ihren Jagdschein, den ausgefüllten Antrag auf Verlängerung und die aktuelle Versicherungsbestätigung an die Untere Jagdbehörde schicken bzw. in den Briefkasten des Landratsamtes einwerfen. Den verlängerten Jagdschein inkl. Kostenrechnung erhalten die Antragstellerinnen und Antragsteller dann zeitnah mit der Post zurück.

Eine persönliche Vorsprache zur Verlängerung des Jagdscheines ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!

Bitte beachten Sie:
Sollte der Jagdschein nicht mehr verlängerbar sein, wird zusätzlich ein aktuelles Passbild benötigt.
Aufgrund der sicherheitsrechtlichen Überprüfungen kann eine Verlängerung nicht vor Mitte Februar bearbeitet werden.

     
Antrag


Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen bzw. nachzureichen:

Jägerprüfung Zeugnis

Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original


Lichtbild

Jagdhaftpflichtversicherung

schriftlicher Nachweis über das Bestehen einer Jagdhaftpflichtversicherung (Gültigkeitsdauer muss ersichtlich sein!)


Einladung Revierinhaber

Bei Jagdgästen schriftliche Einladung eines Revierinhabers aus dem Landkreis Bamberg

Kosten (Jagdschein)

Dreijahresjagdschein

Gesamtkosten: 150 €

(Gebühr 90 € / Jagdabgabe 60 €)


Einjahresjagdschein

Gesamtkosten: 60 €

(Gebühr 40 € / Jagdabgabe 20 €)


Tagesjagdschein

Gesamtkosten: 15 €

(Gebühr 5 € / Jagdabgabe 15 €)


Jugendjagdschein

Gesamtkosten: 37,50 €

(Gebühr 25 € / Jagdabgabe 12,50 €)


Falkner-Dreijahresjagdschein

Gesamtkosten: 40 €

(Gebühr 25 € / Jagdabgabe 15 €)


Falkner-Einjahresjagdschein

Gesamtkosten: 15 €

(Gebühr 10 € / Jagdabgabe 5 €)


Falkner-Tagesjagdschein

Gesamtkosten: 7,50 €

(Gebühr 5 € / Jagdabgabe 2,50 €)