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Jagdrecht

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Vereinspauschale zur Förderung des Sportbetriebs

Grundlage der Förderung des Sportbetriebs der Vereine sind Sportförderrichtlinien, die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports.

Die Förderung des Sportbetriebs der Vereine erfolgt in pauschalierter Form, der sogenannten Vereinspauschale. Grundlage der Vereinsförderung ist die Anzahl der Mitglieder, Kinder/Jugendliche und Übungsleiter/TrainerInnen im Verein.


Anträge

Seit dem Jahr 2023 besteht die Möglichkeit, den Antrag für die Vereinspauschale online einzureichen. Hierzu folgender Link des Online-Portals:

Online-Portal Vereinspauschale

Natürlich besteht, wie gewohnt, auch die Möglichkeit, den Antrag in Papierform einzureichen. 


Der für 2023 gewährte Allgemeine Energiepreiszuschuss ist bis 30. April 2024 durch die Vorlage des Verwendungsnachweises nachzuweisen. Hierbei sind die Informationen und Ausfüllhinweise zum Verwendungsnachweis des allgemeinen Energiepreiszuschusses zu beachten.