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Kommunalaufsicht
Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Bamberg
- berät und unterstützt die Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und kommunalen Zusammenschlüsse (Zweckverbände)
- bearbeitet Anfragen, Eingaben und Petitionen der Bürgerinnen und Bürger des Landkreises
- entscheidet über Widersprüche im Abgabenrecht und Erschließungsbereich (z. B. bei Kanalisation, Wasserversorgung oder Straßenbau)
- prüft und genehmigt Haushaltssatzungen der Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften sowie von Schul- und Zweckverbänden
- leitet oder koordiniert überörtliche Wahlen und Abstimmungen im Landkreis.
Aufgabenübersicht
- Gemeindeordnung und ihre Nebengesetze - Vollzug
- Kommunale Finanzen - Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände
- Kommunalrechtliches Beitrags- und Gebührenwesen
- Kommunen - Rechtsaufsicht
- Schwimmförderung
- Vereinspauschale zur Förderung des Sportbetriebs
- Wahlen