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10.09.2020

StVO-Novelle 2020

Am 28. April 2020 ist die neue Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten. Ziel war es besonders die schwächeren Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Fahrradfahrer besser zu schützen.
Eine große Änderung ist beispielsweise, dass das kurzzeitige Halten von drei Minuten auf dem Fahrradschutzstreifen nun untersagt ist.

Informieren Sie sich selbst über die wichtigsten Änderungen der StVO-Novelle für Radfahrer unter den nachfolgenden beiden Links:

Nationaler Radverkehrsplan / Fahrradportal

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur