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Personenstandswesen

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Einbürgerung

Informationen allgemein

Es gibt 2 Formen der Einbürgerung: die Anspruchseinbürgerung und die Ermessenseinbürgerung. Egal welche Einbürgerung für Sie in Betracht kommt, es empfiehlt sich immer ein persönliches Beratungsgespräch zu vereinbaren.

Anspruchseinbürgerung

Grundvoraussetzung für die Ansprucheinbürgerung ist ein rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt von mindestens 8 Jahren.

Ehegatten und Kinder können miteingebürgert werden, auch wenn sie sich noch nicht 8 Jahre in Deutschland aufhalten.

Im Zuwanderungsgesetz ist die Verkürzung der Frist auf 7 Jahre vorgesehen, wenn die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs nachgewiesen wird.

Voraussetzungen

  • Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder einer Aufenthaltserlaubnis die nicht für folgende Zwecke erteilt wurde: §§ 16,17,22,23 Abs.1, §§ 23a,24 und 25 Abs. 3 und 4 AufenthG
  • Bekenntnis zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
  • keine verfassungsfeindlichen Betätigungen
  • Sicherung des Lebensunterhaltes ohne Inanspruchnahme von Sozial- oder Arbeitslosengeld II (Ausnahmen möglich)
  • Straflosigkeit, ausgenommen Bagatelldelikte
  • ausreichende Sprachkenntnisse (Nachweis des Zertifikats Deutsch des Goetheinstituts auf der Stufe B1 (Europäischer Referenzrahmen für Sprache)
  • Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung (Einbürgerungstest)

Was sind ausreichende Sprachkenntnisse

Ausreichende Sprachkenntnisse liegen vor, wenn sich der Einbürgerungsbewerber im täglichen Leben einschließlich der üblichen Kontakte mit den Behörden in seiner deutschen Umgebung sprachlich zurecht finden vermag und mit ihm ein Gespräch geführt werden kann, das seinem Alter und Bildungsstand entspricht.
Dazu gehört auch, dass der Einbürgerungsbewerber einen deutschsprachigen Text des alltäglichen Lebens lesen, verstehen und den wesentlichen Inhalt wiedergeben kann.
Die Fähigkeit, sich auf einfache Art mündlich verständigen zu können, reicht nicht aus.

Diese ausreichenden Sprachkenntnisse werden in der Regel mit dem Zertifikat Deutsch des Goetheinstituts auf der Stufe B1 (Europäischer Referenzrahmen für Sprache) nachgewiesen. Dieses Zertifikat Deutsch ist Bestandteil des Integrationskurses der für viele Neuzuwanderer verpflichtend ist.

Einbürgerungstest - Kenntisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung

Eine Voraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme am sogenannten "Einbürgerungstest".

Mit diesem Test werden ausreichende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachgewiesen.

Wo sie den Test ablegen können erfahren Sie beim persönlichen Beratungsgespräch.

Staatsangehörigkeit beibehalten

Die ausländische Staatsangehörigkeit muss grundsätzlich aufgegeben werden.

Ausnahmen sind nur möglich wenn der Verlust der Heimatstaatsangehörigkeit nur unter besonderen Schwierigkeiten herbei geführt werden kann. Ob ein Ausnahmefall vorliegt wird in jedem Einzelfall gesondert geprüft.

Für EU-Staatsangehörige und Schweizer ist der Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit keine Einbürgerungsvoraussetzung mehr!

Ermessenseinbürgerung

Bei Ermessenseinbürgerungen nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz gelten für bestimmte Personengruppen (z.B. Asylberechtigte, Ehegatten von Deutschen) kürzere Mindestaufenthaltszeiten als bei Anspruchseinbürgerungen.