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Personenstandswesen

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Personenbeförderungsrecht

Zuständigkeit

Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich das Unternehmen des Antragstellers seinen Betriebssitz hat.

Voraussetzungen

Die Erlaubnis wird erteilt, wenn

  • der Unternehmer und die zur Führung der Geschäfte bestellte Person zuverlässig sind,
  • die Sicherheit und die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes gewährleistet sind, und
  • der Antragsteller als Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich geeignet ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Bescheinigung über die steuerliche Zulässigkeit
    • des Finanzamtes Bamberg
    • der Gemeinde des Betriebssitzes
  • Bescheinigung über die ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge
    • der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen Hamburg (Tel: 040/3980-0)
    • der Krankenkasse(n)
  • Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für
    • den Antragsteller
    • den Geschäftsführer (sofern der Antragsteller nicht der Geschäftsführer ist)
  • Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit- Eigenkapitalsbescheinigung
    • Zusatzbescheinigung Fach- und Sachkundenachweis

Sofern es sich um eine Personengesellschaft oder um eine juristische Person handelt, sind zusätzlich folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Führungszeugnis sowie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für den/die
    • sämtliche Geschäftsführer
    • sämtliche Gesellschafter
    • sämtliche Komplementäre
    • zur Führung der Geschäfte bestellte Person(en)
  • Sonstige Unterlagen
    • Auszug aus dem Handelsregister
    • Gesellschafterliste (GmbH)

Hinweis

Das Führungszeugnis, die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister sowie sämtliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen (der Krankenkasse, Gemeinde, Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen, des Finanzamtes) dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als drei Monate sein.
Der Stichtag der Eigenkapitals-/Zusatzbescheinigung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als ein Jahr zurückliegen.
Der Zeitpunkt der Antragstellung ist der Zeitpunkt, zu dem der Behörde sämtliche Antragsunterlagen einschließlich der erforderlichen Nachweise vorliegen.

Fahrgastbeförderung - Unterlagen

Die benötigten Unterlagen unterscheiden sich nach Erteilung oder Verlängerung der Fahrgastbeförderung.

Fahrgastbeförderung-Erteilung - Benötigte Unterlagen

Antrag

Fahrgastführerschein - Antrag Erteilung und Verlängerung

(mit Bestätigung der Wohnsitzgemeinde)


Führungszeugnis

Führungszeugnis für behördliche Zwecke. Bitte bei der Wohnsitzgemeinde beantragen.


EU-Kartenführerschein

Sie benötigen einen EU-Kartenführerschein.

Wenn Sie noch im Besitz eines grauen oder rosa Führerscheines sind, müssen Sie gleichzeitig die Umschreibung in den EU-Kartenführerschein beantragen.


Ärztliche Untersuchungen

Betriebsmedizinisches Gutachten

Alle Informationen erhalten Sie auf unseren Seiten: betriebsmedizinisches Gutachten


Erste Hilfe - Nachweis

Nachweis über die Ausbildung in 1. Hilfe
(für Krankenkraftwagen, falls der Antragsteller nicht im Besitz eines Lkw-Führerscheines ist)


Nachweis der Fachkunde

zusätzlich bei Erteilung eines Fahrgastführerscheines für

  • Taxen
  • Mietwagen
  • gebündelten Bedarfsverkehr und
  • Verlängerung Mietwagen

Karteikartenabschrift

zusätzlich,
wenn der bisherige Führerschein von einer anderen Behörde als dem Landratsamt Bamberg ausgestellt wurde, ist eine Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde nötig.

Benötigen Sie die Anschrift oder Telefonnummer der Ausstellungsbehörde?
Verzeichnis über Fahrerlaubnisbehörden

Fahrgastbeförderung-Verlängerung - Unterlagen

Antrag

Fahrgastführerschein - Antrag Erteilung und Verlängerung

(mit Bestätigung der Wohnsitzgemeinde)


Führungszeugnis

Führungszeugnis für behördliche Zwecke. Bitte bei der Wohnsitzgemeinde beantragen.


Ärztliche Untersuchungen

Kopie/n Führerscheine
  • des Führerscheines
  • des Fahrgastführerscheines
    (wenn diese/r nicht vom Landratsamt Bamberg ausgestellt wurde/n)

Betriebsmedinzinisches Gutachten

zusätzlich ab dem 60. Lebensjahr ist ein betriebsmedizinisches Gutachten nötig. Alle Informationen erhalten Sie auf unseren Seiten: betriebsmedizinisches Gutachten

Falls das betriebsmedizinische Gutachten vor Erreichen des 60. Lebensjahres (Fahrgastführerschein) zusätzlich vorgelegt wird, kann der betreffende Führerschein für 5 Jahre verlängert werden.