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Personenstandswesen

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Probezeit - Führerschein

Allgemeine Infos - Probezeit

Bei erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis (ausgenommen Klassen AM, L und T) wird diese auf Probe erteilt.


Dauer Probezeit

Die Probezeit dauert zwei Jahre.

Verlängerung (bei Verstößen) - Probezeit

Bei erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis (ausgenommen Klasse AM, L und T) wird diese auf Probe erteilt. Die Probezeit dauert zwei Jahre.

Fahranfänger unterliegen in der Probezeit besonderen Regeln, die der hohen Unfallgefärdung entgegenwirken sollen.

Demnach müssen bestimmte Maßnahmen ergriffen werden, wenn der Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe eine rechtskräftige Straftat oder Ordnungswidrigkeit begeht.

Maßnahmen in der Probezeit

schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen

  • Die Teilnahme an einem Aufbauseminar muss angeordnet werden. Die Teilnahme muss innerhalb einer festgesetzten Frist erfolgen. Durch die Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre auf vier Jahre.
  • Nach Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit erfolgt bei einer weiteren schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen eine schriftliche Verwarnung mit dem Hinweis innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
  • Nach Ablauf der festgesetzten Frist zur freiwilligen Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung, ist nach einer weiteren schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen die Fahrerlaubnis zu entziehen.

erneute schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen innerhalb der neuen (Rest-) Probezeit nach Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug

  • Hier ist i.d.R die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anzuordnen.

Seminare - Probezeit

Aufbauseminar

Werden bei Verkehrszuwiderhandlungen angeordnet. Aufbauseminare werden nur von Fahrlehrern mit entsprechender Erlaubnis durchgeführt; ein Seminar umfasst 4 Sitzungen zu je 135 Minuten und einer Fahrprobe von 30 Minuten Dauer. Aufbauseminare werden in Gruppen mit 6 bis 12 Teilnehmern durchgeführt.


besonderes Aufbauseminar

Werden bei Verkehrszuwiderhandlungen unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln (z. B. Drogen) angeordnet. Besondere Aufbauseminare werden nur von amtlich anerkannten Kursleitern durchgeführt und umfassen ein Vorgespräch und 3 Sitzungen von je 180 Minuten Dauer in einem Zeitraum von 2 bis 4 Wochen. Besondere Aufbauseminare werden in Gruppen mit mindestens 2 und höchstens 12 Teilnehmern durchgeführt.

Begutachtungsstellen

Kosten - Probezeit

  • Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar:
    29,70 €
  • schriftliche Verwarnung:
    22 €
  • Entzug der Fahrerlaubnis (Gebührenrahmen):
    bis 256 €
  • Aufforderung zur Vorlage einer MPU:
    29,10 €