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Rechnungsprüfung - staatlich

Die staatliche Rechnungsprüfungsstelle führt die Prüfung der Haushaltssatzungen der kreisangehörigen Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, Zweckverbände und Schulverbände sowie überörtliche Kassen- und Rechnungsprüfungen durch. Sie berät und erstellt gutachterliche Stellungnahmen. Des weiteren führt sie auch Finanz- und Schuldenstatistiken.


Die jeweilige Rechnungsprüfung ist grundsätzlich keine vollständige Prüfung; sie beschränkt sich in der Regel auf eine angemessene Zahl von Prüfungsgebieten und Stichproben. Bei der Auswahl der Prüfungsgebiete sind Umfang, Schwierigkeit und finanzielle Bedeutung der verschiedenen Prüfungsgebiete zu berücksichtigen. Prüfungsmethode und -umfang sind im Rahmen der einschlägigen Vorschriften dem pflichtgemäßen Ermessen der Prüfer überlassen.

Durch Kassenprüfungen werden die ordnungsgemäße Erledigung der Kassengeschäfte, die ordnungsgemäße Einrichtung der Kassen und das Zusammenwirken mit der Verwaltung geprüft.