Sprungziele
Seiteninhalt

Straßenverkehrsbehörde

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Hochwasser- und Überschwemmungsgebiete

Überschwemmungsgebiete

Überschwemmungsgebiete werden von den Kreisverwaltungsbehörden durch Rechtsverordnung festgesetzt.


Es ist verboten, im Überschwemmungsgebiet Anlagen und Anpflanzungen, die nicht der Benutzung, der Unterhaltung oder dem Ausbau dienen, zu errichten, durchzuführen oder wesentlich zu ändern. Die Kreisverwaltungsbehörde kann unter den erforderlichen Bedingungen und Auflagen Ausnahmen genehmigen, wenn und soweit dadurch der Wasserabfluß, die Höhe des Wasserstandes oder die Wasserrückhaltung oder die Gewässerbeschaffenheit nicht nachteilig beeinflusst werden können.


Hochwasserabfluss

Um einen schadlosen Hochwasserabfluss sicherzustellen, kann die Kreisverwaltungsbehörde anordnen, Hindernisse zu beseitigen, Eintiefungen aufzufüllen, Maßnahmen zur Verhütung von Auflandungen zu treffen und die Grundstücke so zu bewirtschaften, dass ein Aufstau und eine Bodenabschwemmung möglichst vermieden werden.


Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Thema Hochwasser erhalten Sie auf den Seiten des Fachbereiches Öffentliche Sicherheit: Hochwasser